Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Gebiet südlich der Manhartstraße schließt am südöstlichen Ortrand von Isen die Lücke zwischen der bestehenden Bebauung und dem Baugebiet „südliche Haager Straße“, welches sich ebenfalls bereits in der Entwurfsplanung befindet.

 

Der betroffene Bereich soll einer Wohnbebauung zugeführt werden und sichert gleichzeitig den notwendigen Abstand zum Altweger Graben durch eine entsprechende Grünflächenfestsetzung.

 

Durch den Bebauungsplan soll die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern und zwei Einzelhäusern (bzw. hier alternativ zweier Doppelhäuser) ermöglicht werden.

 

Außerdem berücksichtigt der Bebauungsplanentwurf eine künftige Fuß- und Radwegeverbindung von der bestehenden Bebauung südlich der Kreisstraße ED23 in den Ortskern.

 

Die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB besteht derzeit nicht. 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „südliche Manhartstraße“ und beauftrag die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.