Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nach Besprechung mit den Eigentümern hat der PV München verschiedene Varianten erstellt, die dem Gremium vor Weihnachten übersandt wurden.

 

Bzgl. der Lage des Spielplatzes hat sich in den Vorgesprächen abgezeichnet, dass in dem Wald am nordöstlichen Rand des Baugebietes vermutlich artenschutzrelevante Tiere heimisch sind und es sich daher empfiehlt, mit der Bebauung abzurücken. 

 

Die Varianten E und F sind im nordöstlichen Teil übererschlossen und würden dadurch deutlich höhere Erschließungskosten verursachen als die Variante D. Zudem enthalten sie Grundstücke, die an bis zu drei Seiten an einer Straße anliegen. Die Verwaltung befürwortet die Variante D / D-TGA mit geringfügigen Änderungen (z.B. sollte die Feldzufahrt im Nordwesten in den dortigen Feldweg münden).

 

Nach aktuellem Stand ist eine zweite Erschließung des Baugebiets über den Süden nicht möglich, da der Eigentümer dem nicht zustimmt. Die bestehende Erschließung ist aufgrund der Größe des Baugebietes (ca. 50 - 60 Wohneinheiten) zwar ausreichend, eine zweite Fahrt wäre jedoch wünschenswert gewesen. Mehrere Anwohner (Ahornweg /Eschenweg) hatten im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Ausstellung „Bauen und Projekte“ darauf hingewiesen, dass sie die Anbindung des neuen Baugebiets über den Ahornweg /Eschenweg als problematisch erachten.

 

Variante D wurde zwischenzeitlich nochmals insofern angepasst, als die Felgwegzufahrten optimiert wurden.

   

Die Notarverträge mit den Anliegern sind fertig erstellt und wurden den Beteiligten bereits zur Prüfung versandt. Sie sollen geschlossen werden, sobald zusammen mit den Eigentümern eine Variante als Grundlage des Bebauungsplans festgelegt ist und diese den Verträgen beigefügt werden kann.

 

Nach Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat wird eine Besprechung mit den Eigentümern und dem PV München angesetzt. Die Eigentümer haben vorab mitgeteilt, dass sie die Variante D befürworten würden.   


Beschluss:

 

Die Variante D (ohne Tiefgarage) soll als Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans verwendet werden.

 

Folgende Punkte sind zusätzlich zu beachten / in die Planung mit aufzunehmen:

·         Klärung der Möglichkeit einer zweiten Zufahrt zum Baugebiet bzw. einer Einbahnstraßenregelung

·         Klärung bzgl. der nordwestlichen Feldzufahrt sowie der von einem Eigentümer gewünschten Feldzufahrt im Westen (wobei keine zusätzliche Fahrt entstehen darf)

·         Aufnahme eines zentralen Platzes, an den ein Spielplatz angeschlossen ist; dafür Entfall eines Baugrundstücks.