Sitzung: 17.12.2024 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0
Vorlage: GL/052/2024
Sachverhalt:
Grundlage des laufenden sowie zukünftigen
Ortserneuerungsprozesses sind die im Rahmen der Städtebauförderung
erarbeiteten Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und deren Fortschreibungen
aus dem Jahr 2017/2021. Dort formulierte Maßnahmen und Handlungsfelder sollen
eine nachhaltige Ortsentwicklung über die nächsten Jahre hinweg ermöglichen. Gegenstand der Sanierungsberatung sind daher
Leistungen zur architektonischen und städtebaulichen Betreuung,
Prozesssteuerung und Projektbegleitung, die der Umsetzung der Ziele der
Ortserneuerung dienen. Der Umgriff ist definiert durch das Sanierungsgebiet
"Ortskern Isen" sowie dem städtebaulichen Verflechtungsbereich. Die Leistungen der laufenden Sanierungsberatung
werden anteilig von der Städtebauförderung übernommen, aktuell kann von einem
Fördersatz von 60% der förderfähigen Kosten ausgegangen werden. Die Mitfinanzierung der Leistungen werden für den
Zeitraum von 2 Jahren bei der Städtebauförderung beantragt. Für die Jahre
2025 und 2026 wird eine förderfähige Honorarsumme von 20.000 €
vorausgeschätzt. |