Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft (Lehrerwohnhaus) wurden neukalkuliert.

 

In der Obdachlosenunterkunft sind 4 Wohnungen vorhanden. Die beiden Wohnungen auf der linken Seite haben jeweils eine Wohnfläche von 56 m², die beiden Wohnungen auf der rechten Seite haben jeweils eine Wohnfläche von 78,1 m².

 

Es wurde eine Kaltmiete in Höhe von 8,00 Euro pro m² festgesetzt. Bisher wurde eine Kaltmiete in Höhe von 5,00 Euro pro m² festgesetzt.

 

Die Nebenkosten wurden wie folgt berechnet.

Der Durchschnitt der angefallenen Gesamtkosten (Hausgebühren, Heizungskosten, Strom, Wasser/Kanal, Versicherungen, Innere Verrechnungen/Bauhofleistungen) von 2018 bis 2023 wurde gebildet. Hierbei wurde der Durchschnitt für die Bauhofleistungen nach unten korrigiert, da im Jahr 2022 die Wohnungen renoviert wurden und diese Kosten nicht als Hausmeisterleistungen berechnet wurden. Der Durchschnitt für die Heizkosten wurde nach oben korrigiert, da die Heizkosten durch die hohen Gaskosten nicht mehr nach dem Durchschnitt berechnet werden können. Die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Jahr belaufen sich auf 14.586,11 Euro.

Das ergibt Gesamtkosten pro Monat von gerundet 1.216 Euro. Diese Kosten wurden durch die 268,20 m² (Gesamtfläche aller 4 Wohnungen) geteilt. Es entsteht ein Nebenkostenpreis von 4,53 Euro je Monat pro m². Bisher wurden Nebenkosten in Höhe von 2,80 Euro pro m² festgesetzt.

 

Oftmals werden seitens der Verwaltung mehrere Obdachlose in einer Wohnung untergebracht, wobei jeder sein eigenes Schlafzimmer hat. In diesem Fall sollte die Gebühr der Gemeinschaftsräume in gleichen Anteilen geteilt werden. Die Gebühr der Schlafzimmer wird anhand der Grundfläche dazu gerechnet.

 

Die genaue Berechnung der jeweiligen Gebühren bei 1 bis 3 Mietern liegt vor.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft des Marktes Isen (Obdachlosenunterkunfts-Gebührensatzung) in der beiliegenden Fassung zu erlassen.