Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 12.09.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Feldstraße 6, Fl.-Nr. 594/2, Gemarkung Isen

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Isen Nord“.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist folgende Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig:

 

-       statt einer Dachneigung von 22 - 35° soll das Pultdach mit einer Dachneigung von 16° errichtet werden

 

Die notwendige Befreiung berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar. Die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.

Der notwendigen Befreiung hinsichtlich der Dachneigung wird zugestimmt.