Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung ging am 20.01.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Willmating 5, Fl.-Nr. 182, Gemarkung Thonbach

 

Das Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 14.02.2018 genehmigt.

 

Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich.

 

Es dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein.

 

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Das Vorhaben ist damit nach

§ 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB privilegiert.

 

Das anfallende Regenwasser soll auf dem eigenen Grundstück großflächig versickert werden.

 

Die ausreichende Erschließung ist gesichert.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dieser Verlängerung wird erteilt.