Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Isen gewährt seit dem 01.01.2021 all seinen Beschäftigten eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2. Änderungstarifvereinbarung.

Die Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.

 

Die Höhe der Zulage beträgt derzeit für alle Beschäftigten monatlich 135,00 € brutto. Teilzeitbeschäftigten (auch geringfügig Beschäftigten) steht die Leistung entsprechend dem Verhältnis der vertraglich reduzierten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten zu. Die Großraumzulage München ist nicht zusatzversorgungspflichtig.

 

Mit Marktgemeinderatsbeschluss vom 17. November 2020 wurde die Höhe der München-Zulage von 135,00 € pro Monat festgelegt. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass auf Grund der angespannten Haushaltslage kein zusätzlicher Kinderzuschlag und auch kein ZVK-Beitrag gezahlt werden soll. Jedoch soll bei den nächsten Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 erneut geprüft und entschieden werden, ob eine Gewährung des Kinderzuschlags und/oder des ZVK-Beitrags im nächsten Haushaltsjahr erfolgen soll und ob die Höhe der München-Zulage angepasst werden soll.

 

Zur Veranschaulichung wurden die jährlichen Gesamtkosten der verschiedenen Zahlungsvarianten wie folgt aufgegliedert:

 

·      Volle Zulage 270 € inkl. Kinderzuschlag und ZVK-Beitrag                        169.039,61 €

·      Volle Zulage 270 € inkl. Kinderzuschlag ohne ZVK-Beitrag                      156.518,15 €

·      Volle Zulage 270 € inkl. ZVK-Beitrag ohne Kinderzuschlag                      153.765,07 €

·      Volle Zulage 270 € ohne Kinderzuschlag und ZVK-Beitrag                       142.375,06 €

 

·      Halbe Zulage 135 € inkl. Kinderzuschlag und ZVK-Beitrag                       97.362,63 €

·      Halbe Zulage 135 € inkl. Kinderzuschlag ohne ZVK-Beitrag                     90.150,58 €

·      Halbe Zulage 135 € inkl. ZVK-Beitrag ohne Kinderzuschlag                     83.812,12 €

·      Halbe Zulage 135 € ohne Kinderzuschlag und ZVK-Beitrag                     77.603,82 €

(angewandte Zahlungsvariante im Jahr 2021)

 

Auf Grund der voraussichtlich anfallenden hohen Kosten und der nach wie vor sehr angespannten Haushaltslage des Marktes Isen wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Gewährung der München-Zulage im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 nicht abzuändern. Das bedeutet, die Höhe der Zulage soll bei monatlich 135,00 € brutto für alle Beschäftigten verbleiben und ein eventueller Kinderzuschlag und/oder ZVK-Beitrag soll nicht gewährt werden. Teilzeitbeschäftigten steht die Leistung entsprechend dem Verhältnis der vertraglich reduzierten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten zu.

 

Bei den nächsten Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 wird eine eventuelle Anpassung der München-Zulage erneut geprüft und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.


Beschluss:

 

Herr Aicher ist als Beschäftigter des Marktes persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

 

1.

Der Markt Isen gewährt den Beschäftigten ab 01.01.2022 weiterhin eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2. Änderungstarifvereinbarung.

Die Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.

 

Die Höhe der Zulage beträgt für alle Beschäftigten monatlich grundsätzlich 135,00 € brutto. Teilzeitbeschäftigten steht die Leistung entsprechend dem Verhältnis der vertraglich reduzierten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten zu. Die Großraumzulage München ist nicht zusatzversorgungspflichtig.

 

Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A 35 nicht mehr erfüllt sind oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A 35 widerruft.

 

Darüber hinaus steht die Gewährung der Großraumzulage München unter einem Widerrufsvorbehalt. Der Markt Isen als Arbeitgeber ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn die öTV A 35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist oder wenn die rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushaltes des Marktes Isen durch das Landratsamt Erding nicht erteilt wird und der Widerruf für eine Genehmigungsfähigkeit zwingend notwendig ist.

 

 

2.

Kinderbetrag und ZVK-Betrag werden nicht gezahlt. Bei den nächsten Haushaltsberatungen wird überprüft und erneut entschieden, ob die Gewährung nun erfolgen soll.