Sachverhalt:

 

Der nun vorgelegte Haushalt für das Jahr 2022 des Marktes Isen wurde mit folgenden Prämissen aufgestellt:

 

Dem Finanzausschuss wurden zwei Modelle des Haushaltes 2022 vorgestellt. Das Modell 1 wurde erheblich gekürzt, um den Haushaltsausgleich zu erreichen ohne eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt und die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungen zu erreichen.

 

Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:

·         Kürzung der Personalkosten um 5 %, und dann noch zweimal um je 2 %. Der Finanzplan wurde noch nicht gekürzt.

·         Kürzung der Personalnebenkosten um 5 %, und dann noch zweimal um je 2 %.

·         Kürzung der Kosten Gruppierung 5 und 6 um 5 % und dann noch zweimal um je 2 %, außer bei den Freiwilligen Feuerwehren, im Bereich Schule und im Bereich Abwasser, Wasser und Friedhof, da diese Bereiche budgetiert, bzw. kalkuliert sind.

·         Höhere Kürzung einzelner Ansätze soweit möglich, insbesondere beim Straßenunterhalt, beim Unterhalt des Rathauses, der Gebäude Mühlbachstr. 4, Am Gries 1 und Hauptstr. 16 Burgrain

·         Beibehaltung der Budgethöhe bei der FFW Isen (68.000 € jährlich) und Beibehaltung des ursprünglich geplanten Budgets bei den FFW Westach, Mittbach und Schnaupping.

·         Kürzung der Kosten für die Bauleitplanung um 5 % und dann noch zweimal um je

2 %.

  • Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer wurden auf 2.650.000 € festgesetzt.

 

Der Verwaltungshaushalt konnte somit ausgeglichen werden und eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 685.822 € erreicht werden, der die Mindestzuführung von 685.800 € in Höhe der ordentlichen Tilgung erreicht.

Dieser gekürzte Haushalt ist jedoch aufgrund der hohen pauschalen Kürzung bei den Personalkosten und bei den Bewirtschaftungskosten nicht als realistisch anzusehen, daher wurde ein zweites Modell vorgelegt.

 

Das Modell 2 wurde in den Ansätzen nicht pauschal gekürzt. Alle Ansätze sind jedoch auf ihre Notwendigkeit überprüft worden. Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer wurden auf 2.500.000 € festgesetzt. Um den Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt zur erreichen, wurde eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungen eingeplant (685.800 €). Gleichzeitig wurde eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt in Höhe von 600.000 € eingeplant. Zudem ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 600.000 € geplant.

 

Gem. § 22 Abs. 3 KommHV Kameralistik dürfen Mittel der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verwendet werden, wenn sonst der Ausgleich trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit nicht erreicht werden kann, die Mittel nicht für die unabweisbare Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden und die Kassenliquidität unter Berücksichtigung möglicher Kassenkredite nicht beeinträchtigt wird.

Die drei Voraussetzungen müssen nebeneinander erfüllt sein. Dies ist der Fall.

 

Für beide Modelle gilt folgendes:

 

Für die Finanzierung der Investitionen ist im Haushalt eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.120.000 € veranschlagt worden.

 

Der Kreisumlagesatz wurde auf 51,7 % festgesetzt. Im Jahr 2022 beträgt die Kreisumlage somit 3.728.920 € (Umlagekraft 7.212.610 € * 51,7 %).

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2022 den Haushaltsplan mit seinen Anlagen in der ungekürzten Fassung intensiv beraten und dem Marktgemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses bzw. im Nachgang wurden folgende Änderungen aufgrund der Beratungen im Finanzausschuss eingearbeitet:

 

  • HHSt 1.6300.9540 Straßenbau; Der Ansatz in den Finanzplanjahren 2023, 2024 und 2025 wurde von 0 auf 250.000 € geändert. Hiermit sollen zukünftige Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden. Eine Festlegung auf konkrete Straßenbaumaßnahmen soll im Laufe des Jahres 2022 erfolgen. Der Finanzausschuss hat jedoch festgestellt, dass die Sanierung der Straßen regelmäßig erfolgen werden muss aufgrund des teilweise schlechten Zustandes.
  • HHStr. 1.9100.37761 Kreditaufnahmen; Der Ansatz im Finanzplanjahr 2023 wurde von 2.500.000 € auf 2.750.000 € erhöht, der Ansatz im Finanzplanjahr 2024 wurde von 500.000 € auf 750.000 € erhöht, der Ansatz im Finanzplanjahr 2025 wurde von

0 € auf 250.000 € erhöht.

 

Weitergehende Erläuterungen sind im Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 enthalten.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2022 zu.