Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 13.12.2021 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Lengdorfer Straße 17 in Isen, Fl.-Nr. 1390/2, Gemarkung Westach

 

Für dieses Vorhaben existiert ein genehmigter Vorbescheid aus dem Jahr 2021.

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich.

 

Das bestehende Wohngebäude wurde gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a BauGB zulässigerweise errichtet und weißt nach § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b BauGB Missstände und Mängel auf.

 

Der Bauherr hat das Gebäude gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d BauGB im Wege der Erbfolge vom Voreigentümer erworben und gegenüber dem Markt Isen erklärt, dass das neu errichtete Gebäude als Eigenbedarf für sich bzw. seine Familie genutzt werden soll.

 

Das geplante Ersatzhaus wird im Vergleich zum Bestand gemäß § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB geringfügig erweitert.

 

Im Übrigen ist die Erweiterung um eine zweite Wohnung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b BauGB unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen.

 

Dem Vorhaben, welches im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB ist, kann damit nicht entgegengehalten werden, dass es der Darstellung des Flächennutzungsplans oder des Landschaftsplans widerspricht, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.