Sachverhalt:

 

Der Markt Isen kalkuliert die Abwassergebühren der kostenrechnenden Einrichtung der gemeindlichen Abwasserbeseitigung kostendeckend. Die letzte Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 wurde durch den Markt Isen, Finanzverwaltung durchgeführt. Diese wurde erstmals als gesplittete Abwassergebühr kalkuliert.

 

Die Berechnung der gesplitteten Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wurde wie folgt durchgeführt:

Die gemeinsamen Kosten der Abwasserentsorgung wurden auf die Kostenstellen Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt. Darauf aufbauend erfolgt die Berechnung der anteiligen Schmutzwassergebühr und die Berechnung der anteiligen Niederschlagswassergebühr.

 

Die Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 wurde durch die Finanzverwaltung von September bis Oktober 2021 durchgeführt.

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden die Kostenüber- und Kostenunterdeckungen der Jahre 2018 bis 2020 berechnet.

Zudem wurden die kostendeckenden Entwässerungsgebühren der Jahre 2022 bis 2024 unter Berücksichtigung der Kostenüber- und Kostenunterdeckungen der Vorjahre berechnet.

 

Die Vorgehensweise wird im Bericht zur Kalkulation dargestellt. Anlage des Berichtes ist die vollständige Kalkulation der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr, die Kalkulation der Grundgebühr, die Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes und die Berechnung der Wiederbeschaffungszeitwerte.

 

Nach dem Ergebnis der Berechnungen müssen zur Erzielung einer vollen Kostendeckung für die Jahre 2022 bis 2024 folgende Abwassergebühren erhoben werden:

 

Berechnung der Einleitungsgebührensätze für Schmutzwasserbeseitigung

 

 

 

 

 

Bezeichnung

2022

2023

2024

 

 

 

 

 

Gebührenbedarf in €

672.178,75 €

650.221,83 €

686.663,66 €

 

abzüglich

 

 

 

Grundgebührenaufkommen in €

200.000,00 €

200.000,00 €

200.000,00 €

 

 

 

 

 

maßgeblicher Gebührenbedarf in €

472.178,75 €

450.221,83 €

486.663,66 €

 

 

 

 

 

Einleitungsmenge in m³

192.000

192.000

192.000

 

 

 

 

 

Einleitungsgebühr in €/m³

           2,46 €

           2,34 €

           2,53 €

 

 

 

 

 

im Mittel

                                                                  2,45 €

 

 

Die Schmutzwassergebühr lag von 01.01.2019 bis 31.12.2021 bei 2,53 €.

 

 

 

 

 

Berechnung der Einleitungsgebührensätze für Niederschlagswasserbeseitigung

Bezeichnung

2022

2023

2024

 

 

 

Gebührenbedarf in €

214.228,14 €

220.749,72 €

223.712,08 €

 

 

 

gebührenrelevante Fläche in m³

328.000

328.000

328.000

 

 

 

Einleitungsgebühr in €/m³

          0,65 €

          0,67 €

          0,68 €

 

 

 

im Mittel

                                                       0,67 €

 

 

Die Niederschlagswassergebühr lag von 01.01.2019 bis 31.12.2021 bei 0,63 €.

 

Der kalkulatorische Zinssatz ab dem 01.01.2022 beträgt 2,37 % (bisher 1,99 %).

 

Der Markt Isen erhebt Grundgebühren für die Schmutzwassergebühren. Der Markt Isen rechnet in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils mit Einnahmen aus den Grundgebühren in Höhe von 200.000 €. Die Grundgebühr wird wie folgt festgesetzt:

 

Dauerdurchfluss der Zähler

 

bis 4 m³

130,98 €    (bisher 142,20 €)

bis 10 m³

327,44 €    (bisher 355,49 €)

bis 16 m³

523,90 €    (bisher 568,79 €)

über 16 m³

982,32 €    (bisher 1.066,48 €)

 

Die Abschreibungen werden im Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 nicht um die Zuwendungen gekürzt. Mehrerlöse, die sich hieraus ergeben, sind einer Sonderrücklage zuzuführen und angemessen zu verzinsen.

 

Der Markt Isen geht für die Berechnung der Schmutzwassergebühr von jährlichen Verbrauchsmengen in Höhe von 192.000 m³ (bisher 188.500 m³) für die Jahre 2022 bis 2024 aus.

 

Der Markt Isen geht für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr nach Festlegung von jährlichen Flächen in Höhe von 328.000 m² (bisher 374.000 m²) für die Jahre 2022 bis 2021 aus.

 

Am 1.8.2013 ist eine Änderung des Art. 8 Abs. 3 KAG in Kraft getreten, die nunmehr eine Rücklagenbildung nicht nur zulässt, sondern den Einrichtungsträgern sogar nahelegt. Neben der vorgesehenen Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anlagenteile hinaus ist nun auch die Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte zulässig. In eine Rückstellung überführt werden darf der Mehrerlös als Differenz zwischen der Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte und der Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten.

 

Die Abschreibungsmethode kann vom Einrichtungsträger gewählt werden.  Die Wahl ist nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen. Bei der Ermessensausübung hat der Einrichtungsträger den künftigen Investitionsbedarf in seiner Einrichtung zu berücksichtigen. Eine Differenzierung nach Anlagegruppen oder nach Zeitpunkten des Anlagenzugangs soll möglich sein.

 

Die Entscheidung über eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte kann für jeden Kalkulationszeitraum neu getroffen werden.

 

Aufgrund des in Zukunft hohen Investitionsbedarfs ist eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte angezeigt, um zukünftige Gebührenschwankungen abzumildern und Rücklagen aufzubauen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dass der Markt Isen für den Bereich der Abwasserbeseitigung auf Wiederbeschaffungszeitwerte abschreibt. Hier werden nur Vermögensgegenstände berücksichtigt, die noch nicht vollständig abgeschrieben wurden.

 

Der daraus erzielte Erlös wird jährlich in eine Sonderrücklage überführt und der kostenrechnenden Einrichtung der Abwasserbeseitigung in Zukunft wieder zugeführt.

 


Beschluss:

 

Mit der vorgestellten Kalkulation besteht Einverständnis

Der Kalkulationszeitraum wird auf 3 Jahre festgesetzt (2022 bis 2024).

Der kalkulatorische Zins ab dem 01.01.2022 wird auf 2,37 % festgesetzt. Der kalkulatorische Zins wird nach der Halbwertmethode berechnet.

Für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 wird eine Abschreibung auf die Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde gelegt. Mehrerlöse, die sich hieraus ergeben, sind einer Sonderrücklage zuzuführen und angemessen zu verzinsen.

Für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 werden die Abschreibungen nicht um die Zuwendungen gekürzt. Mehrerlöse, die sich hieraus ergeben, sind einer Sonderrücklage zuzuführen und angemessen zu verzinsen.

Die Überdeckungen und Unterdeckungen aus den Jahren 2018 bis 2020 sind im Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 auszugleichen.