Sitzung: 21.12.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: BA/683/2021
Sachverhalt:
Das Sanierungsgebiet „Marktkern Isen“ wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 26. November 2004, bekanntgemacht am 1. Dezember 2004, förmlich festgelegt.
Gemäß § 235 Abs. 4 BauGB besteht die Verpflichtung, Sanierungssatzungen die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben.
Mit Beschluss vom 05.05.2015 billigte der Marktgemeinderat die Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchung auf Grundlage des Standes vom April 2015.
Die aktualisierten allgemeinen Ziele der Sanierung wurden im Gemeinderat am 16.06.2020 vorgestellt.
Die Einleitung des Verfahrens sowie der Beginn der vorbereitenden Untersuchung wurden vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 13.07.2021 beschlossen und am 12.10.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 20.10.2021 bis 19.11.2021 statt.
Beteiligte
Stellen und Träger öffentlicher Belange:
Ortsverschönerungsverein Isen
Regierung von Oberbayern
Regionaler Planungsverband München
Landratsamt Erding
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Amt für Ländliche Entwicklung
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Staatliches Bauamt Freising
Staatliches Gesundheitsamt Erding
Wasserwirtschaftsamt München
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
Bayerischer Bauernverband
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Landesjagdverband Bayern e.V.
Zweckverband Wasserversorgung Mittbach-Gruppe
Gemeinde Buch am Buchrain
Markt Haag i. Obb.
Gemeinde Hohenlinden
Gemeinde Lengdorf
Gemeinde Maitenbeth
Gemeinde Sankt Wolfgang
Gemeinde Forstern
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
bayernets GmbH
Deutsche Telekom
Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH
Energie Südbayern GmbH
Kraftwerke Haag GmbH
Stadtwerke München GmbH & Co. KG
Deutscher Wetterdienst
Erzbischöfliches Ordinariat
Katholisches Pfarramt Isen
Evang.-luth. Pfarramt Haag i. Obb.
Deutsche Glasfaser
Isener RegionNahWärme GmbH
Abgegebene Stellungnahmen
ohne Anregungen oder Hinweise
Regionaler Planungsverband München
Landratsamt Erding, Fachbereich Abfallwirtschaft
Landratsamt Erding, Fachbereich Bauen, Planen, Denkmalschutz
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Gemeinde Hohenlinden
Gemeinde Sankt Wolfgang
Gemeinde Forstern
Erzbischöfliches Ordinariat
Bayerischer Bauernverband
Deutscher Wetterdienst
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Träger öffentlicher Belange keine Anregungen, Einwände, Bedenken oder Hinweise zur Sanierungssatzung des Marktes Isen vorzubringen haben, bzw. deren Belange nicht berührt sind.
Stellungnahmen mit
Anregungen und Hinweisen:
Deutsche
Transalpine Ölleitung GmbH
Die Anlagen sind von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen.
Die „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte“ sind beigelegt.
Beschluss:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und – soweit einschlägig – bei den Objektplanungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Wasserwirtschaftsamt
München
Hochwasserschutz:
Eine städtebauliche Sanierung sollte im Einklang mit der Reduzierung von Hochwasserrisiken stehen. Hierzu sind insbesondere die ermittelten Überschwemmungsgebiete konsequent von neuem Schadenspotential freizuhalten. Das Ü-Gebiet des Stephansbrünnlbach (Anmerkung der Verwaltung: gemeint ist der Schinderbach) wurde neu berechnet. Ebenso die Überschwemmungsgebiete der Gewässer 3. Ordnung (Integrales Hochwasserschutzkonzept). Diese sind ebenfalls (soweit sie den Satzungsumgriff betreffen) in die Karte aufzunehmen und bei der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen. Die Karte S. 32 ist entsprechend zu aktualisieren.
Wassersensible Siedlungsentwicklung:
Klimawandelangepasstes Planen und Bauen wird immer wichtiger, um ein sicheres und lebenswertes Wohnen auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Herausforderung ist, flächensparend und wirtschaftlich zu bauen und dennoch Sicherheit, Lebensqualität und Artenvielfalt in Siedungsbereichen auch bei zunehmenden Hitze-, Dürre-, Starkregen- und Hochwasserereignissen zu gewährleisten. Der richtige Umgang mit Wasser in unseren Siedlungen spielt eine entscheidende Rolle, um die Gefahren durch den Klimawandel abzumildern. Das sogenannte Schwammstadtprinzip sollte künftig vermehrt angewandt werden.
Informationen und Lösungsmöglichkeiten werden im Leitfaden „Wassersensible Siedlungsentwicklung in Bayern- Empfehlungen für ein zukunftsfähiges und klimaangepasstes Regenwassermanagement in Bayern“ aufgezeigt.
Beschluss:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen. Die Überschwemmungsgebiete werden in der entsprechenden Karte aktualisiert.
Im Zuge möglicher Bauleitplanung bzw. Objektplanungen werden die Anforderungen des Hochwasserschutzes und der wassersensiblen Siedlungsentwicklung detailliert geprüft und bei entsprechender Planung soweit möglich berücksichtigt.
Die vorgebrachten Einwände beziehen sich auf Maßnahmen, die nicht von der Sanierungsmaßnahme betroffen sind - die Tiefenschärfe der vorbereitenden Untersuchungen greift nicht in die konkrete Maßnahmenebene ein.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Landesfischereiverband
Bayern e. V.
Seitens des LFV Bayern ist keine Betroffenheit fischereilicher Belange festzustellen. Es wird angeregt, im Rahmen der Sanierungen, wo immer möglich, auch eine Aufwertung der Gewässerlebensräume als prägende Elemente des Marktes Isen in die Planungen aufzunehmen.
Beschluss:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und – soweit einschlägig – bei den Objektplanungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Im Plangebiet befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Bodendenkmäler:
- D-1-7738-01808: Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der ehem. Kollegiatsstift- und heutigen Kath. Pfarrkirche St. Zeno von Isen und ihrer Vorgängerbauten sowie der abgegangenen Friedhofskirche St. Johannis und der Marktkirche Allerseelen.
- D-1-7738-0211: Siedlung des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit
Weitere bislang unbekannte Bodendenkmäler aus der frühesten Ortsgeschichte sind im historischen Ortszentrum zu vermuten. In den vorbereitenden Untersuchungen wird bisher nicht auf die gesetzlichen Schutzbedingungen der Bodendenkmäler hingewiesen.
Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität (Art. 141 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung). Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG.
Ferner sind zufällig zutage tretende Bodendenkmäler und Funde meldepflichtig gem. Art. 8 BayDSchG.
..
Hierzu ist es zunächst erforderlich, die genannten Bodendenkmäler nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in den Plan zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen und im zugehörigen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen.
Beschluss:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und – soweit einschlägig – bei den Objektplanungen berücksichtigt.
Die Bodendenkmäler werden nachrichtlich in den Plan übernommen, in der Begründung aufgeführt sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hingewiesen.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Energienetze
Bayern GmbH
Eine Übersicht mit Baumaßnahmen, die für 2022 geplant sind, u.a. in der Münchner Straße, wurde übersandt.
Beschluss:
Die Planungen werden zur Kenntnis genommen und – soweit einschlägig – bei den Objektplanungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Handwerkskammer
für München und Oberbayern
Derzeit befinden sich an die 30 handwerklichen Betriebe im Sanierungsgebiet. Das Handwerk ist stark an seinen Standort gebunden. Insbesondere die konsumnahen Gewerke brauchen die Bindung zum Kunden vor Ort. Ebenso ist der Verbraucher auf die Standorttreue seines Handwerkers angewiesen. Das Sanierungsziel, die Gewerbetreibenden zu stärken wird begrüßt.
Dazu müssen die Standortbedingungen vor Ort stimmen, wie Erreichbarkeit der Ladengeschäfte, eine attraktive Mischung der Geschäfte sowie eine ansprechende Gestaltung des Umfelds, aber auch Sauberkeit- und Sicherheitsaspekte. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern begrüßt das Sanierungsziel, die Nutzungsvielfalt und den Ortskern zu stärken.
Das Aufrechterhalten einer guten und zügigen Erreichbarkeit von Betrieben (Parkraum und Anlieferzonen) sowie entsprechende Kundenfrequenzen sind für das Fortbestehen entscheidend.
Grundsätzlich wird noch angemerkt, dass die sich im Plangebiet befindenden Handwerks- und Gewerbebetriebe, durch mögliche heranrückende Wohnbebauung und Nachverdichtung nicht in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb und Wirtschaften sowie in ihrem Bestand eingeschränkt oder gar gefährdet werden dürfen (Emissionen).
Beschluss:
Die Stellungnahmen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Im weiteren Verlauf der Ortskernsanierung werden für ggf. wegfallende Parkplätze an geeigneter Stelle Ersatzstellplätze geschaffen.
Eine ausgewogene Nutzungsmischung ist wesentliches Ziel der Ortskernentwicklung.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Ortsverschönerungs-
und Gartenbauverein Isen e.V.
Zur Grünordnung für den Ortskern werden eine Reihe detaillierter Festsetzungsvorschläge gemacht wie:
Schutz des Bodens:
Kiesschotter und Steingärten sind grundsätzlich untersagt; es ist schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten; ausgefallene Bäume sind nach zu pflanzen
Schutz des Wassers:
Zufahrten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und in wasserdurchlässiger Bauweise vorzunehmen; sauberes Niederschlagswasser soll auf eigenem Boden versickern
Schutz der Arten und Lebensräume:
grundsätzlich sollen nur heimische/autochthone Pflanzen gepflanzt werden; es sind an geeigneten Stellen Brutkästen/Nistmöglichkeiten anzubringen; die Durchgängigkeit von Flächen ist zu gewährleisten; Fassaden, Flachdächer und Nebenanlagen wie Einhausungen von Abfallbehältern sind zu begrünen;
je 200 qm nicht überbauter Grundstücksfläche ist ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen; Freiflächen sind zu begrünen, wobei dem Rasen eine Wiese vorzuziehen ist; Rodung und Rückschnitte sind außerhalb der Vogelbrutzeit vorzunehmen
Schutz vor Immissionen:
Abfälle sind der Wiederverwertung zuzuführen; es gilt der Grundsatz Abfallvermeidung vor Recycling vor Beseitigung; nächtliche Lichtverschmutzung ist zu vermeiden; energetisch soll Sonnenenergie vorgezogen werden;
Die Einbindung der Verantwortlichen naturnaher Verbände bei Planungen wäre wünschenswert.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und inhaltlich unterstützt.
Die vorgebrachten Anmerkungen beziehen sich auf Maßnahmen, die nicht von der Sanierungsmaßnahme betroffen sind - die Tiefenschärfe der Vorbereitenden Untersuchungen greift nicht in die konkrete Maßnahmenebene ein.
Verbindliche Regelungen sind, wenn überhaupt, nur im Rahmen von örtlichen Bauvorschriften nach Art 81 BayBO oder in Bebauungsplänen möglich.
Bei eigenen Maßnahmen des Marktes Isen werden die entsprechenden Belange bestmöglich berücksichtigt.
Auf die Richtlinie des Marktes Isen für das kommunale Förderprogramm gem. Nr. 20 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) zur Durchführung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken (z. B. ortstypische Begrünung und Entsiegelung) vom 13.04.2021 wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Landesbund für
Vogelschutz
Die Verbesserungsvorschläge des OVV Isen e.V. werden vollumfänglich unterstützt und befürwortet.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Deutsche Telekom
Im Sanierungsgebiet befinden sich Telekommunikationsanlagen, die durch die geplanten Sanierungsmaßnahmen möglicherweise berührt werden. Bauausführende müssen sich vor Beginn von Bauausführungen über die vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Der ungestörte Betrieb muss weiterhin gewährleistet werden.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkplatt „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der FGSV zu beachten.
Beschluss:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und bei Objektplanungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Landratsamt
Erding, Liegenschaftsmanagement
Nördlich des Planbereiches verläuft die Kreisstraße ED 12. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Pflanzung von Bäumen an Kreisstraßen nach RAL, RPS 2009 und RAST bestimmte Mindestabstände zwischen Baum und Fahrbahnrand einzuhalten sind.
Zu berücksichtigen sind neben den Sicherheitsräumen auch die Sichtfelder. Bei Neupflanzungen ist darauf zu achten, dass sowohl die Haltesichtweiten auf der durchgehenden Fahrbahn als auch die Anfahrsichten (Sichtdreiecke bei Einmündungen/Kreuzungen/Zufahrten) freigehalten werden.
Zudem ist zur Bepflanzung des Straßenkörpers gem. Art. 30 BayStrWG nur der Träger der Straßenbaulast befugt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit fordern wir jedoch grundsätzlich den Verzicht einer Neuanlage von Bäumen an der ED 12. Für den Fall, dass trotzdem Baumpflanzungen im Bereich der ED 12 realisiert werden sollen, sind diese in jedem Fall mit dem Staatlichen Bauamt sowie dem Landkreis (Fachbereich 12 – Liegenschaftsverwaltung) im Vorfeld abzustimmen.
Beschluss:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und bei Objektplanungen in Abwägung mit anderen Belangen berücksichtigt.
Bei Objektplanungen an Kreisstraßen wird das Landratsamt beteiligt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Landratsamt
Erding, Untere Naturschutzbehörde
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde besteht mit der gegenständlichen Planung grundsätzlich Einverständnis.
Da auch Maßnahmen zur Modernisierung oder dem Ersatz alter Bausubstanz vorgesehen sind, wird in diesem Zusammenhang darum gebeten, den Umgang mit Gebäudebrütern und Fledermäusen zu berücksichtigen.
Bei älteren Gebäuden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass artenschutzrechtliche Belange betroffen sein können.
Beschluss:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und bei den Objektplanungen in Abwägung mit anderen Belangen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Landratsamt
Erding, Sachgebiet Wasserrecht
Das Sanierungsgebiet ist in Teilen vom Überschwemmungsgebiet der Isen (Festsetzung mit Bekanntmachung vom 18.10.2019) und dem Überschwemmungsgebiet des Schinderbaches (vorläufige Sicherung mit Bekanntmachung vom 06.10.2020) betroffen. In diesen Bereichen sind in der weiteren Planung die Vorgaben der §§ 78 ff WHG und der Festsetzungsverordnung zu beachten.
Des Weiteren sind die Planungen für einzelne Maßnahmen, soweit sie sich auf die Gewässer auswirken können bzw. wasserrechtlich genehmigungspflichtige Tatbestände erfüllen könnten (bspw. ggf. Gewässerausbau für die Maßnahmen unter Punkt 3.4 Erlebbarmachung der Bäche) möglichst frühzeitig mit den zuständigen Behörden (Wasserwirtschaftsamt München, Landratsamt Erding – Wasserrecht) abzustimmen.
Beschluss:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und – soweit einschlägig – bei den Objektplanungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Landratsamt
Erding, Untere Immissionsschutzbehörde
keine Bedenken und Anregungen
Der Markt Isen wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber der Batteriefabrik (Nr. IV des Untersuchungsgebiets) der Behörde in KW 43 die Stilllegung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage mitgeteilt hat.
Bei Sanierungsvorhaben entlang stark befahrener Straßen ist auf die notwendigen baulichen Schallschutzmaßnahmen zu achten.
Beschluss:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und – soweit einschlägig – bei den Objektplanungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Staatliches
Bauamt Freising
Keine Einwände, wenn folgende Punkte beachtet werden:
Die Staatsstraße 2086 zwischen der Steinlandstraße (ED 23) und der Lengdorfer Straße (ED 12) ist im 7. Ausbauplan für Staatsstraßen unter der Dringlichkeit 1 enthalten.
Anbauverbotszonen sind in Bauleitplänen darzustellen.
Straßenrechtliche Ortsdurchfahrtsgrenzen sind in Bauleitplänen einzutragen.
Alle Maßnahmen, die im Bereich der Staatsstraßen 2332, 2086, sowie der Kreisstraße ED 12 liegen, sind frühzeitig mit dem Staatlichen Bauamt Freising abzustimmen. Das Gleiche gilt für Gehwege, Radwege, Parkflächen und Querungsstellen.
Sämtliche verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind mit der unteren Verkehrsbehörde abzustimmen.
Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnehmen werden nicht vom Baulastträger der Staats- bzw. Kreisstraße übernommen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Bei Objektplanungen an Staatsstraßen und Kreisstraßen wird das staatliches Bauamt Freising beteiligt.
Die untere Verkehrsbehörde wird entsprechend beteiligt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Landratsamt
Erding, Kreisbrandinspektion
Entscheidend für die Einhaltung der Hilfsfrist durch die gemeindliche Feuerwehr ist unter anderem die Fahrtgeschwindigkeit, die sowohl für Aktive auf dem Weg von zuhause oder vom Arbeitsplatz zum Gerätehaus als auch für die Einsatzfahrzeuge auf dem Weg vom Gerätehaus zum Einsatzort angesetzt werden kann. So können gerade Umgestaltungen des Straßenraums hier Veränderungen, im Extremfall bis zum Verlust eines ausreichenden Brandschutzes, bedeuten, für die sich im Vorfeld eine entsprechende Abstimmung empfiehlt.
Auch das Angebot an bezahlbarem Wohnraum und bereitstehenden Arbeitsplätzen wirkt sich auf die ausreichende Alarmsicherheit der gemeindlichen Feuerwehren aus.
Ferner sind in die Untersuchungen zum Sanierungsgebiet und die geplanten Maßnahmen hinsichtlich Verknüpfungen, Anbindungen usw. auch die erforderlichen Flächen für die Feuerwehr (Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen) einzubeziehen.
Beschluss:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und – soweit einschlägig – bei den Objektplanungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Landratsamt
Erding, Abteilung Bodenschutz
Es besteht Einverständnis hinsichtlich dieses Vorhabens.
Sollten im Zuge von geplanten Maßnahmen Auffüllungen, Abfälle oder Altlasten zu Tage treten, ist das Landratsamt Erding, Sachgebiet 42-2/Bodenschutz- und Abfallrecht, unverzüglich zu informieren.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Beteiligung
der Öffentlichkeit
Die Informationen über den bisherigen Sanierungsprozess, die nachgewiesenen Missstände und allgemeinen Ziele der Sanierung wurden in der vorbereitenden Untersuchung (Stand: 2017 mit Ergänzung Juli 2021) zusammengefasst, öffentlich ausgelegt und zusätzlich über das Internet veröffentlicht.
Der betroffenen Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 20.10.2021 bis 19.11.2021 Gelegenheit zur Erörterung, Beratung und Stellungnahme gegeben.
Seitens der
Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zur Sanierungssatzung des Marktes Isen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Sammelbeschluss
zu den Stellungnahmen:
Die getroffenen Einzelabwägungen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden hiermit zusammenfassend bestätigt. Die Hinweise werden entsprechend des Abwägungsvorschlags berücksichtigt und es erfolgt eine Überarbeitung der vorbereitenden Untersuchung.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die nachstehende Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung).
Der Lageplan zur Umgrenzung des Sanierungsgebiets liegt diesem Beschluss bei und wird Bestandteil der Satzung.
Satzung des Marktes Isen
zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
vom 21.12.2021
Aufgrund des § 142 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 des
Baugesetzbuches – BauGB – und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern erlässt der Markt Isen folgende Sanierungssatzung:
§ 1
Sanierungsgebiet
Das Gebiet des Ortskerns von Isen wird als
Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.
Die Sanierung soll bis 21.12.2036
durchgeführt sein.
§ 2
Bestimmung des Geltungsbereichs
Die Umgrenzung des Sanierungsgebietes des
Ortskerns von Isen ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil
dieser Satzung ist.
§ 3
Verfahren
Die Sanierung wird im vereinfachten
Sanierungsverfahren durchgeführt; die besonderen sanierungsrechtlichen
Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB sind ausgeschlossen.
§ 4
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über
genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Sanierungssatzung vom
26.11.2004 außer Kraft.