Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bedarfsmitteilung zum bayerischen Förderprogramm Innen statt Außen ist ein Rah­men­antrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm wiedergeben soll - gemäß den Er­geb­nissen laufender städtebaulicher Untersuchun­gen.

 

Er dient zur Beantra­gung eines Bewilli­gungsrahmens für die Ortskernsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und so­weit absehbar für die Folge­jahre.

 

Der Schwerpunkt liegt im Jahr 2022 auf dem Erwerb des Grundstücks „St.-Zeno-Platz 3“ (die Förderung wurde bereits 2021 bewilligt und ist daher in der Bedarfsanmeldung für 2022 nicht enthalten), der Durchführung eines betreuten VgV-Verfahrens zur Findung eines Architekturbüros für die Sanierung sowie der Sanierung und Nutzbarmachung dieses Gebäudes zu Gemeinbedarfszwecken.

 

Die Kosten der angemeldeten Vorhaben belaufen sich im Jahr 2022 auf 2.050.000 €. Die Förderquote liegt bei 80 %.

Hierzu ist anzumerken, dass diese Summe nicht in einem Haushaltsjahr beim Markt Isen anfallen wird; bei der Förderstelle ist jedoch eine Gesamtanmeldung erforderlich, da das Förderprogramm möglicherweise nicht über 2022 hinaus bestehen wird. Bis Ende 2022 muss für die Sanierung ein Förderantrag mit Entwurfsplanung und Kostenschätzung vorliegen, damit eine Bewilligung der Mittel sicher erfolgen kann.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Isen beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das bayerische Förderprogramm Innen statt Außen 2022 zu stellen.

 

Die angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben lie­gen für 2022 bei 2.050.000 €. 

 

Der Schwerpunkt liegt im Jahr 2022 auf dem Erwerb des Grundstücks „St.-Zeno-Platz 3“ (die Förderung wurde bereits 2021 bewilligt und ist daher in der Bedarfsanmeldung für 2022 nicht enthalten), der Durchführung eines betreuten VgV-Verfahrens zur Findung eines Architekturbüros für die Sanierung sowie der Sanierung und Nutzbarmachung dieses Gebäudes zu Gemeinbedarfszwecken.

 

Der erforderliche Eigen­an­teil wird im Haushalt des Marktes Isen bereitgestellt. Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtig­ten Vorhaben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erfor­derlichen Unterlagen für den Jahresantrag zusammenzustellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.