Sitzung: 16.11.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: GL/672/2021
Sachverhalt:
Die
Bedarfsmitteilung zum bayerischen Förderprogramm Innen statt Außen ist ein Rahmenantrag,
der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm
wiedergeben soll - gemäß den Ergebnissen laufender städtebaulicher
Untersuchungen.
Er dient zur Beantragung eines Bewilligungsrahmens für die
Ortskernsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für
die Folgejahre.
Der
Schwerpunkt liegt im Jahr 2022 auf dem Erwerb des Grundstücks „St.-Zeno-Platz
3“ (die Förderung wurde bereits 2021 bewilligt und ist daher in der
Bedarfsanmeldung für 2022 nicht enthalten), der Durchführung eines betreuten
VgV-Verfahrens zur Findung eines Architekturbüros für die Sanierung sowie der
Sanierung und Nutzbarmachung dieses Gebäudes zu Gemeinbedarfszwecken.
Die
Kosten der angemeldeten Vorhaben belaufen sich im Jahr 2022 auf 2.050.000 €.
Die Förderquote liegt bei 80 %.
Hierzu
ist anzumerken, dass diese Summe nicht in einem Haushaltsjahr beim Markt Isen anfallen
wird; bei der Förderstelle ist jedoch eine Gesamtanmeldung erforderlich, da das
Förderprogramm möglicherweise nicht über 2022 hinaus bestehen wird. Bis Ende
2022 muss für die Sanierung ein Förderantrag mit Entwurfsplanung und
Kostenschätzung vorliegen, damit eine Bewilligung der Mittel sicher erfolgen
kann.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Isen beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das bayerische
Förderprogramm Innen statt Außen 2022 zu stellen.
Die
angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen für 2022 bei 2.050.000
€.
Der
Schwerpunkt liegt im Jahr 2022 auf dem Erwerb des Grundstücks „St.-Zeno-Platz
3“ (die Förderung wurde bereits 2021 bewilligt und ist daher in der
Bedarfsanmeldung für 2022 nicht enthalten), der Durchführung eines betreuten
VgV-Verfahrens zur Findung eines Architekturbüros für die Sanierung sowie der
Sanierung und Nutzbarmachung dieses Gebäudes zu Gemeinbedarfszwecken.
Der
erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt des Marktes Isen bereitgestellt.
Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu
entnehmen. Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten
Vorhaben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen für den Jahresantrag zusammenzustellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.