Sitzung: 16.11.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: GL/671/2021
Sachverhalt:
Die
Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der
ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm
wiedergeben soll - gemäß den Ergebnissen laufender städtebaulicher
Untersuchungen.
Er dient zur Beantragung eines Bewilligungsrahmens für die
Ortskernsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für
die Folgejahre.
Der
Schwerpunkt liegt im Jahr 2022 auf der Rahmenplanung für den öffentlichen Raum
sowie auf dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater
Fassadengestaltungsmaßnahmen.
Die Kosten der angemeldeten Vorhaben liegen für 2022 bei 80.000 €.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Isen beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm 2022 zu stellen.
Die
angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen für 2022 bei 80.000
€.
Der
Schwerpunkt liegt im Jahr 2022 auf der Rahmenplanung für den öffentlichen Raum sowie
auf dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater
Fassadengestaltungsmaßnahmen.
Der
erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt des Marktes Isen bereitgestellt.
Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu
entnehmen. Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten
Vorhaben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen für den Jahresantrag zusammenzustellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.