Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Isen hat im Frühjahr 2021 die Markterkundung und das Vergabeverfahren für einen weiteren Ausbau des Breitbandnetzes gem. der aktuellen Gigabitrichtlinie begonnen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es hierfür ein Förderprogramm des Freistaates Bayern mit einer kostenabhängigen Förderquote (Festbetragsförderung pro Anschluss). Die Markterkundung wurde abgeschlossen, im zweistufigen Vergabeverfahren wurde die erste Stufe (Ermittlung der Bewerber) abgeschlossen. Nun würde die Angebotseinholung bei den Bewerbern, die sich auf die erste Stufe gemeldet haben, erfolgen. Diese wurde bereits vorbereitet und könnte jederzeit durchgeführt werden. Im Anschluss würde die Vergabe erfolgen, Ziel wäre ein Beginn der Arbeiten in 2022 – möglichst direkt im Anschluss an die jetzt laufenden Arbeiten im Breitbandausbauabschnitt III.

 

Der Bund hatte damals ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt, das bayerische Programm war für uns zu diesem Zeitpunkt jedoch wirtschaftlicher. Eine Kofinanzierung stand nicht im Raum. 

Bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Gigabitförderung wurde Folgendes festgelegt: „Weisen alle eingegangenen Angebote eine Wirtschaftlichkeitslücke von mehr als 620.000 € auf, behält sich die Gemeinde die Aufhebung des Verfahrens vor.“

Diese Summe war damals die Grenze, ab der es wirtschaftlicher gewesen wäre, ins Bundesförderprogramm zu wechseln, da die max. Förderung im Bundesförderprogramm 50% beträgt. Pro Haushalt beläuft sich der Betrag auf ca. 8.500 €.

 

Ende September 2021 wurde nun seitens des Bundes eine ab sofort mögliche Kofinanzierung mit einem neuen Förderprogramm des Bundes in Zusammenspiel mit der Bayerischen Gigabitförderung Bayern bekannt gegeben. Auf dieser Grundlage ergibt sich für die 73 „grauen Flecken“, die im Zuge des Gigabitausbaus erschlossen werden sollen, eine neue Fördersituation.

 

Mit der seit August geregelten Kofinanzierung zwischen dem Bundesförderprogramm und Bayern mit einer max. Förderung von nun insgesamt 90%, sinkt die Grenze in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitslücke von 620.000 € auf 401.000 €, bzw. 5.500 € für die Erschließungskosten je Adresse.

 

Neben dem Vorteil der höheren Förderung hat ein Wechsel in die Kofinanzierung mit dem Bundesförderprogramm aber auch Nachteile:

·         Die Markterkundung und das Ausschreibungsverfahren müssen erneut durchgeführt werden. Die bereits erfolgten Schritte waren umsonst und können auch nicht verrechnet werden. Nach aktuellem Stand sind bislang Kosten für die Verfahrensbegleitung in Höhe von ca. 12.000 € angefallen.

·         Das Bundesförderprogramm ist aufwendiger und dauert im Schnitt bis zur Beauftragung ca. 6 Monate länger. In Hinblick auf die bereits erfolgten Maßnahmen würden wir hierdurch ca. 1 bis 1,5 Jahre verlieren.

·         Die Anforderungen an die Netzbetreiber sind höher (insbesondere bzgl. der zur Ausschreibung vorzulegenden und während der Bauphase bereitzustellenden Unterlagen und Dokumentationen), wodurch die Angebote der Netzbetreiber nach Auskunft der IK-T in Schnitt um 10-15% teurer sind.

·         Die Anforderungen an die Verwaltung bzgl. Bereitstellung von Unterlagen für Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise sind deutlich umfangreicher, der Zeitaufwand ist wesentlich erhöht.

 

Somit stehen zwei Entscheidungen zur Auswahl:

·         Sofortiger Wechsel ins Bundesförderprogramm mit Kofinanzierung, Beendigung des laufenden Verfahrens im Bayerischen Programm und Neustart des Verfahrens auf Bundesebene

·         Fortsetzung des Bayerischen Förderprogramms mit der Einholung der Angebote.

 

Im aktuell laufenden Breitbandausbauabschnitt III beläuft sich die Deckungslücke auf ca. 8.130 € pro Hausanschluss; die Preise stammen aus 2017.

Es ist nicht davon auszugehen, dass in der kommenden Ausschreibung günstiger angeboten wird, laut IK-T ist eine leichte Kostensteigerung zu beobachten. IK-T teilte weiter mit, dass in Anbetracht der o.g. Nachteile eine Deckungslücke von ca. 8.000 - 10.000 € noch als wirtschaftlicher als ein Wechsel in das Bundesprogramm erachtet werden kann. Eine klare Empfehlung kann daher nicht ausgesprochen werden.

 

Wie oben angeführt, behält sich der Markt Isen im Bayerischen Verfahren einen Rücktritt vor, wenn die Deckungslücke 620.000 €, also ca. 8.500 € pro Anschluss, übersteigt. Dieser Betrag läge innerhalb des Bereichs, in dem ein Verbleib im Landesförderprogramm als insgesamt wirtschaftlicher betrachtet wird.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, im Bayerischen Förderprogramm zum Gigabitausbau zu bleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Einholung der Angebote fortzufahren.