Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Sanierungsgebiet „Marktkern Isen“ wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 26. November 2004, bekanntgemacht am 1. Dezember 2004, förmlich festgelegt.

 

Gemäß § 235 Abs. 4 BauGB besteht die Verpflichtung, Sanierungssatzungen die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben.

 

Dem Markt Isen liegt die aktualisierte vorbereitende Untersuchung (Stand 2017) vor.

Sie beinhaltet Beurteilungsunterlagen über die weitere Notwendigkeit der Sanierung und Ortsmittenentwicklung, über strukturelle und städtebauliche Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.

 

Die aktualisierten allgemeinen Ziele der Sanierung wurden im Gemeinderat am 16.06.2020 vorgestellt.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens und den Beginn der vorbereitenden Untersuchung zum Sanierungsgebiet auf Grundlage der vom Büro Plankreis aktualisierten vorbereitenden Untersuchung (Stand 2017).

 

Der Untersuchungsumgriff der Vorbereitenden Untersuchungen 2017 umfasst schwerpunktmäßig den Bereich Ortskern (Sanierungsgebiet) mit Verflechtungsbereich.

Dies erfolgte aus Gründen der städtebaulichen Zusammenhänge.

 

Der Umgriff des ohnehin weitgefassten Sanierungsgebiets beschränkt sich auf den Geltungsbereich der aktualisierten vorbereitenden Untersuchung 2017.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung der Anhörungsverfahren und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes bzw. dessen Verlängerung einzuleiten.