Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 6. Juli 2021, bekanntgegeben am 07. Juli 2021, ein nochmaliges Förderprogramm aufgelegt, mit dem die Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt werden. Die entsprechende Förderrichtlinie sowie das Antragsformular werden derzeit erstellt und voraussichtlich Mitte Juli veröffentlicht.

 

Das beschlossene Konzept enthält folgende Eckpunkte:

·         Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, soweit diese nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind, für Klassen- und Fachräume.

·         Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Andere Technologien sind nicht förderfähig.

·         Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.

·         Als allgemein zugelassener vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt der 1. Mai 2021.

 

Bislang wurde die Ausstattung der Schule Isen mit Luftreinigungsgeräten sowohl vom Schulaufwandsträger als auch von der Schule noch nicht aktiv vorangetrieben, da in der Schule Isen das Lüften durch Öffnen der Fenster gut möglich ist und sowohl Umweltbundesamt, RKI als auch LGL zusätzliche Luftreinigungsgeräte bislang nur empfohlen haben, wenn Lüften nicht oder nur eingeschränkt machbar ist (z.B. wenn die Fenster nicht zu öffnen sind).

In Schulen, die bereits mit Luftreinigern ausgestattet sind, treten Beschwerden bzgl. des durch die Geräte verursachten Lärms, sowie teilweise durch den Luftzug auf. Z.T. werden die Geräte dann wohl abgeschaltet oder mit reduzierter Leistung betrieben. Hinzu kommt, dass im Zuge der Schulsanierung und –Erweiterung eine fest verbaute Lüftungsanlage installiert wird. Mit Bezug der neuen Räume (sukzessive ab Herbst 2022) verlieren die mobilen Luftreiniger dann ihre Aufgabe, wodurch die Beschaffung der pro Stück ca. 3.500 € teuren Geräte unnötige Kosten generiert (30 Geräte werden benötigt, insgesamt fallen somit über 100.000 € an Kosten an). 

 

In Hinblick auf die aktuelle Entwicklung (insbesondere auch auf die Haltung der bayerischen Staatsregierung bzgl. Luftreinigungsgeräte) steht jedoch zu befürchten, dass ab Herbst 2021 möglicherweise die Zulässigkeit von Präsenzunterricht bei erneut steigenden Infektionszahlen davon abhängig gemacht wird, ob Luftreinigungsgeräte in den Schulen vorhanden sind. Da ein solcher Nachteil den Betroffenen nicht zugemutet werden soll, hat sich die Verwaltung entschlossen, dem Marktgemeinderat trotz der obenstehenden Bedenken zu empfehlen, mobile Luftreinigungsgeräte gemäß der aktuellen Förderrichtlinie des Freistaates Bayern zu beschaffen. Um einen maximalen Schutz der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, erscheint als Ergänzung des Hygienekonzeptes die Anschaffung der Geräte auch nach Ansicht der Schulleitung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, unumgänglich und notwendig.

 

Nach aktuellem Stand sind die Folgekosten (Wartung, ggf. Ersatzbeschaffungen) vom jew. Sachaufwandsträger der Schule zu übernehmen. Die Kosten werden bei der Ausschreibung mit abgefragt.

 

Die Geräte benötigen insgesamt ca. 9 kW/h. Derzeit sollte der zur Verfügung stehende Strom auch zu Spitzenlastzeiten ausreichen. Nach Umrüstung auf die digitale Schule könnten die Grenzen erreicht sein; dies ist mit der KWH bereits besprochen, aktuell wird jedoch nicht mehr Strom zur Verfügung gestellt. 

 

Eine Voranfrage bei entsprechenden Lieferanten hat wie erwartet ergeben, dass die Bereitstellung zum September 2021 aufgrund der extrem hohen Nachfrage nicht zugesichert werden kann.

Der Freistaat prüft derzeit, die Ausschreibungsverpflichtung auszusetzen; aktuell liegt jedoch noch kein Ergebnis vor.

Die Ausschreibung wird beschränkt erfolgen und könnte Anfang August abgeschlossen sein, so dass eine Vergabe auf der Sondersitzung am 09.08.2021 möglich wäre. 

 

Die Förderung beläuft sich auf 50 %, maximal jedoch 1.750 € pro Raum.    


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Schule Isen mit mobilen Luftreinigungsgeräten auszustatten. Die Verwaltung wird mit der Beschaffung und der Beantragung der entsprechenden Fördermittel beauftragt.