Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entscheiden, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 aus Anlass der Corona-Pandemie und insbesondere der damit verbundenen staatlich angeordneten Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.

 

Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. Zur Umsetzung wurde eine entsprechende Förderrichtlinie vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales veröffentlicht. Nach dieser Förderrichtlinie übernimmt der Freistaat Bayern mittels einer Pauschale einen durchschnittlichen Beitragsersatz in Höhe von 70 %, weitere 30 % können im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen.

Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2021 für die Monate Januar, Februar, März, April und Mai und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung.

 

Der Beitragsersatz beträgt für

·      Krippenkinder: 300 € pro Kind, davon trägt der Freistaat 240 € und evtl. die Förderkommune 60 €

·      Kindergartenkinder: 50 € pro Kind (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von

100 €), d. h. Entlastung um 150 €, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss von 100 € weitere 35 € und die Förderkommune evtl. 15 €

·         Schulkinder: 100 € pro Kind, davon trägt der Freistaat 70 € und die Förderkommune evtl. 30 €

·         Kinder in Kindertagespflegestellen: 200 € pro Kind, davon trägt der Freistaat 140 € und die Förderkommune evtl. 60 €

 

Im Sinne der Förderrichtlinie handelt es sich bei Kindern in der Zeit vom 01. September des Kalenderjahres, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt um Kindergartenkinder, bei jüngeren Kindern um Krippenkinder, ab dem Schuleintritt um Schulkinder. Eine Verpflichtung zur kommunalen Mitfinanzierung besteht allerdings nicht. Der staatliche Anteil zum Beitragsersatz wird unabhängig von einer kommunalen Mitfinanzierung gewährt.

 

Der Beitragsersatz hat folgende Voraussetzungen:

  • Die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle wird nach dem BayKiBiG gefördert.
  • Es wurden für Kinder, die die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben, tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben. Wenn die Elternbeiträge bereits erhoben wurden, so müssen diese bis spätestens 30. September 2021 vollständig zurückerstattet werden. Mit dem Einverständnis der Eltern kann auch eine Verrechnung stattfinden.
  • Entscheidet sich der Träger bzw. eine Kindertagespflegestelle dazu, am Beitragsersatz teilzunehmen, so muss dies für alle Kinder gelten, die im jeweiligen Monat an nicht mehr als fünf Tagen betreut wurden. Ein Träger bzw. eine Kindertagespflegestelle kann sich nicht dafür entscheiden, den Beitragsersatz nur für einzelne Kinder oder einzelne Altersgruppen zu beantragen.
  • Um die Abrechnung möglichst unbürokratisch gestalten zu können, wird die kommunale Mitfinanzierung keine formelle Fördervoraussetzung für den staatlichen Beitragsersatz sein. Dies ermöglicht in jeder Kommune vor Ort eine flexible Umsetzung der mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten kommunalen Mitfinanzierung.

 

Wenn ein Kind im betreffenden Monat an mehr als fünf Tagen betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz. Wie sich die teilweise Inanspruchnahme der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen auf die Elternbeiträge auswirkt, richtet sich nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag bzw. der jeweiligen kommunalen Satzung.

 

Beispiel:

 

Ein Kind besucht die Kindertageseinrichtung im Januar 2021 an insgesamt sieben Tagen und im Februar 2021 an insgesamt fünf Tagen. Für den Monat Januar 2021 kann kein Beitragsersatz geleistet werden, da die Bagatellgrenze von fünf Tagen überschritten wurde. Für den Monat Februar 2021 hingegen kann der Beitragsersatz erfolgen.

 

Sofern der Markt Isen der kommunalen Mitfinanzierung zum Beitragsersatz zustimmt, berechnen sich zu zusätzlichen Kosten, allein für die im Gemeindegebiet Isen betreuten Kinder, wie folgt (Berechnung ist derzeit nur für die Monate Januar bis einschließlich März möglich, da noch keine Kinderzahlen für die Monate April und Mai vorliegen):

 

Anzahl Kinder (nicht mehr als 5 Betreuungstage im Monat):

 

 

Anzahl Kinder Januar 21

Anzahl Kinder Februar 21

Anzahl Kinder März 21

Gesamt

Kindergarten

151

133

1

284

Krippe

14

11

0

25

Schulkinder

38

36

16

87

 

Berechnung:

 

 

Höhe kommunaler Beitragsersatz pro Kind

Beitrags-ersatz Januar 21

Beitrags-ersatz Februar 21

Beitrags-ersatz    März 21

Gesamt

Kindergarten

15 €

2.265 €

1.995 €

15 €

4.275 €

Krippe

60 €

840 €

660 €

0 €

1.500 €

Schulkinder

30 €

1.140 €

1.080 €

480 €

2.700 €

 

 

Der Gesamtbetrag für die Monate Januar bis März beläuft sich damit auf insgesamt 8.475 €. Etwaige zusätzliche Kosten für die Kinder, die außerhalb des Gemeindegebietes Isen betreut werden (sog. Gastkinder), können zum jetzigen Stand noch nicht exakt kalkuliert werden. Jedoch kann hierbei aufgrund der geringen Anzahl von Gastkindern (10 Kindergartenkinder und 2 Krippenkinder) ein Circa-Betrag von 810 € (maximalste kommunale Fördersumme) angesetzt werden. Die anzusetzende Fördersumme des Marktes Isen für die Monate Januar bis März 2021 kann damit mit einem Circa-Betrag von 9.285 € beziffert werden. Die eventuell anfallenden Kosten für die Monate April bis Mai 2021 sind in diesen Betrag noch nicht enthalten. Diese Kosten sind darüber hinaus auch nicht im Haushalt für das Jahr 2021 einkalkuliert.

 

Auf unsere Nachfrage bei einigen Gemeinden und Städten im Landkreis Erding wurde uns mitgeteilt, dass alle angefragten Kommunen den freiwilligen Anteil des Beitragsersatzes in Höhe von 30 % übernehmen. Aufgrund der daraus resultierenden finanziellen Unterstützung aller Träger von Kindertageseinrichtungen, in denen Isener Kinder während der derzeitigen schwierigen pandemiebedingten Situation betreut werden und der eindeutigen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände zur Übernahme des Beitragsersatzes, wird seitens der Verwaltung ebenfalls die Übernahme der freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung des Marktes Isen von 30 % des Beitragsersatzes in der oben genannten Staffelung empfohlen.


Beschluss:

 

Die Übernahme der freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung des Marktes Isen in Höhe von 30 % des Beitragsersatzes für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Monate Januar bis einschließlich Mai 2021 wird hiermit genehmigt.