Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Friedhofsgebühren wurden für den Zeitraum vom 01.05.2021 bis 31.12.2024 neu kalkuliert und in der 4. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung neu festgesetzt.

 

Die Bestattungsgebühren wurden in Teilen noch nicht neu festgesetzt.

 

In der aktuell überarbeiteten Kalkulation wurden die Gebühren für die Leichenhäuser Isen und Burgrain, sowie für die Aussegnungshallen Isen und Burgrain neu kalkuliert.

Die Bestattungsgebühren für das Leichenhaus Burgrain wurden nun erstmals entsprechend den Gebühren in Isen geteilt in Gebühren für die Benutzung des Leichenhauses Burgrain und für die Benutzung der Aussegnungshalle Burgrain.

 

Die nun kalkulierten Bestattungsgebühren stellen sich wie folgt dar:

 

Benutzung Leichenhaus Isen/Tag                  129,89 € (bisher 50,30 €)

Benutzung Aussegnungshalle Isen/Tag          342,91 € (bisher 161,85 €)

Benutzung Leichenhaus Burgrain/Tag           125,56 € (bisher hilfsweise 59,63 €)

Benutzung Aussegnungshalle Burgrain/Tag   313,90 € (bisher hilfsweise 149,06 €)

 

Aufgrund der erheblichen Erhöhung und der sozialen Komponente der Friedhofsgebühren ist ggf. eine Abweichung und somit eine Festsetzung von nicht kostendeckenden Gebühren abweichend zur Kalkulation angezeigt. Dies ist jedoch die Entscheidung des Marktgemeinderates, da dann das Defizit vom Markt Isen zu tragen ist.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, 50 % der Erhöhung zur vorherigen Gebühr festzusetzen. Für die Benutzungsgebühren Burgrain wurden hierfür die vorherigen Gebühren hilfsweise aufgeteilt entsprechend der nun festgesetzten Benutzungstage als Teiler. Damit würden sich folgende Gebühren ergeben:

 

Benutzung Leichenhaus Isen/Tag                  90,10 €

Benutzung Aussegnungshalle Isen/Tag          252,38 €

Benutzung Leichenhaus Burgrain/Tag           92,60 €

Benutzung Aussegnungshalle Burgrain/Tag   231,48 €

 

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:

 

5.    Satzung zur Änderung der Satzung über die

Erhebung von Friedhofsgebühren

des Marktes Isen

 

vom

 

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) erlässt der Markt Isen folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren des Marktes Isen (FGS) vom 25. Juli 2012 (amtlich bekannt gemacht durch öffentlichen Aushang am 26. Juli 2012), in der Fassung vom 19. April 2021 (amtlich bekannt gemacht durch öffentlichen Aushang am 22. April 2021) wird wie folgt geändert:

 

1.         § 5 wird wie folgt geändert:

 

Abs. 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

 

„(1) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses Isen pro angefangenen Benutzungstag beträgt 90,10 €.

 

(2) Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle Isen pro angefangenen Benutzungstag beträgt 252,38 €.

 

(3) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses Burgrain pro angefangenen Benutzungstag beträgt 92,60 €.“

 

§ 5 Abs. 3 a wird eingefügt:

 

„(3a) Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle Burgrain pro angefangenen Benutzungstag beträgt 231,48 €.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.06.2021 in Kraft.