Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.04.2021 beantragt die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Zeno eine Förderung i.H.v. 83.000 € für den Umbau des Hortes im Kindergarten St. Zeno. Durch die Maßnahme wird die Betreuungsumgebung für die Hortkinder mit der Zielsetzung einer zeitgemäßen Ganztagesbetreuung verbessert.

 

Im letzten Jahr hat der Marktgemeinderat beschlossen, die Sanierung der Horträume (ehem. Jogi) grds. zu bezuschussen. Im März 2021 wurde nun vom Freistaat Bayern eine neue Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020–21 erlassen. Diese sieht einen Baukostenzuschuss des Freistaates von 70 % vor.

 

Die Sanierung des Horts im katholischen Kindergarten wäre nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern gemäß dieser Richtlinie förderfähig, wenn

 

  • der Markt Isen einen Baukostenzuschuss an einen Dritten (hier: die Pfarrkirchenstiftung) leistet.
  • der Markt Isen eine Förderung für den Baukostenzuschuss, den er leistet, beim Freistaat beantragt. Sofern dieser Baukostenzuschuss geringer ist als die zuwendungsfähigen Kosten, so ist der Baukostenzuschuss für die Förderung maßgeblich. Nur der Markt Isen ist anspruchsberechtigt – der Dritte bekommt keine Förderung vom Freistaat.
  • die Baumaßnahme 2021 vollständig abgeschlossen (d.h. endabgerechnet und abgenommen) wird – eine Verlängerung des Förderzeitraums ist nicht vorgesehen.
  • das Jugendamt des Landratsamtes Erding eine Bedarfsbestätigung ausfüllt und Stellung nimmt, dass das geplante Vorhaben die Vorgaben für diese Richtlinie erfüllt und zur „qualitativen Verbesserung“ des Hortes beiträgt. Das entsprechende Schreiben des Jugendamtes liegt seit 27.04.2021 vor.

 

Der vom Markt Isen zu leistende Baukostenzuschuss wird mit bis zu 70% vom Freistaat gefördert – die restlichen 30% zahlt der Markt Isen selbst (= Eigenanteil). Die Differenz zwischen Baukostenzuschuss und Gesamtkosten der Maßnahme zahlt der Träger (Pfarrkirchenstiftung).

 

Bei einer Förderquote von 70 % durch den Freistaat Bayern liegt der Förderanteil des Marktes Isen letztendlich bei 24.900 €.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Sanierung des Horts im katholischen Kindergarten mit einem Betrag von 83.000 € zu bezuschussen.

 

Der Zuschuss wird unter der Maßgabe gewährt, dass

·         der Freistaat Bayern hiervon einen Förderanteil von 70 % trägt

·         die Maßnahme bis spätestens 30.06.2021 begonnen und bis 31.12.2021 vollständig abgeschlossen wird (d.h. alle zugehörigen Rechnungen sind beglichen)

·         der Träger (Pfarrkirchenstiftung) sich verpflichtet, die Vorgaben des Bayerischen Förderprogramms „Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020–21“ zu beachten

·         der Träger sich verpflichtet, die getätigten Ausgaben spätestens zum 31.03.2022 dem Markt Isen durch Vorlage der Rechnungs- und Zahlungskopien nachzuweisen.