Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2020 ist für folgende außerplanmäßige und überplanmäßigen Ausgaben die Genehmigung durch den Marktgemeinderat erforderlich:

 

 

HHSt

Bezeichnung

Ansatz €

Ausgaben €

Überschreitung 

0

0300

6550

Kämmerei, Sachverständigenkosten

16.600,20

29.067,12

12.466,92

Bemerkung:

Der Kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2020 eine überörtliche Rechnungsprüfung durchgeführt. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Die Rechnungen sind entsprechend des Prüfungsanfalls zu bezahlen.

0

2150

6710

Erstattungen an das Land, Mitfinanzierung OGTS

18.500

32.038,00

13.538,00

Bemerkung:

Die Regierung von Oberbayern hat 2019 den Mitfinanzierungsanteil je OGTS-Gruppe erhöht auf 6.422 € je lange Gruppe und 5.847 € je Kurzgruppe. Der Restbetrag für 2019 (Differenz zur Erhöhung) wurde ebenfalls in 2020 angefordert.

 

0

2150

6790

Innere Verrechnung Grundschule

41.000

71.885,88

30.885,88

Bemerkung:

Die Innere Verrechnung setzt sich aus den Arbeitsstunden für den Bauhof und den Maschinen- und Gerätestunden, sowie den Verwaltungskosten zusammen. Die Verwaltungskosten sind bei der Grundschule und bei der Mittelschule gegenüber den Vorjahren jeweils um ca. 30.000 € gestiegen. Dies rührt aus der Verrechnung des Bauingenieurs heraus.

0

2151

6790

Innere Verrechnungen Mittelschule

38.000

69.144,95

31.144,95

Bemerkung:

Die Innere Verrechnung setzt sich aus den Arbeitsstunden für den Bauhof und den Maschinen- und Gerätestunden, sowie den Verwaltungskosten zusammen. Die Verwaltungskosten sind bei der Grundschule und bei der Mittelschule gegenüber den Vorjahren jeweils um ca. 30.000 € gestiegen. Dies rührt aus der Verrechnung des Bauingenieurs heraus.

0

4640

7000

Zuschüsse für lfd Zwecke an Soz. Einrichtungen Kinderhaus

726.750

1.009.534,31

282.784,31

Bemerkung:

Die Überschreitung bei den Zuschüssen für die Kinderbetreuung an das Kinderland begründet sich in der Einführung des gebührenermäßigten Kindergartens (Zuschuss 100 €). Im Gegenzug sind die Einnahmen bei den Zuschüssen vom Land um ca. 194.000 € über dem geplanten Ansatz. Die darüber hinaus gehende Überschreitung rührt aus der schwankenden Kinderzahl und den schwankenden Buchungszeiten. Diese können bei der Haushaltsaufstellung nicht abschließend berechnet werden.

0

4642

7000

Zuschüsse für lfd. Zwecke an Soz. Einrichtungen Kiga St. Zeno

356.000

429.454,46

73.454,46

Bemerkung:

Die Überschreitung bei den Zuschüssen für die Kinderbetreuung an den Kindergarten St. Zeno begründet sich in der Einführung des gebührenermäßigten Kindergartens (Zuschuss 100 €). Im Gegenzug sind die Einnahmen bei den Zuschüssen vom Land um ca. 72.000 € über dem geplanten Ansatz. Die darüber hinaus gehende Überschreitung rührt aus der schwankenden Kinderzahl und den schwankenden Buchungszeiten. Diese können bei der Haushaltsaufstellung nicht abschließend berechnet werden.

0

4642

7010

Zuschüsse für lfd. Zwecke Kiga St. Zeno, Betriebsdefizitzuschuss

47.500

71.691,36

24.191,36

Bemerkung:

Der Kindergarten St. Zeno hat die Abrechnung des Betriebskostendefizites vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt. Daher wurde im Jahr 2020 noch ein Teil des Betriebskostendefizites des Vorjahres ausgeglichen.

 

0

5900

6790

Innere Verrechnungen, Sonstige Erholungseinrichtungen

60.000

78.085,22

18.085,22

Bemerkung:

Bei der Inneren Verrechnung der Sonstigen Erholungseinrichtungen werden die Arbeitsstunden und die Maschinen- und Gerätestunden für die Grünanlagen, sowie für die Fuß- und Radwege und die Plätze verrechnet.

 

0

6100

9591

Kosten Bauleitplanung, Städtebauförderung

4.641

19.122,89

14.481,89

Bemerkung:

Die Machbarkeitsstudie St. Zeno-Platz 3 war bei der Haushaltsaufstellung nicht eingeplant.

0

6100

6597

Kosten Bauleitplanung, BP Mittbach

0,00

16.516,54

16.516,54

Bemerkung:

Rechtsanwaltskosten Kostenerstattungsvertrag Erschließung Baugebiet Mittbach, Kosten Erschließung Wasserwirtschaftsamt und Bauer Max

0

6300

6791

Innere Verrechnungen Straßenentwässerungsanteil Abwasser

136.000

162.728,83

26.728,83

Bemerkung:

Der Straßenentwässerungsanteil wird vom Markt Isen als Innere Verrechnung vom UA Straßen auf den UA Abwasser gebucht, da der Gebührenzahler den Straßenentwässerungsanteil nicht bezahlen muss. Dies ist Aufgabe vom Markt Isen.

Zur Berechnung des Straßenentwässerungsanteils wurde das Jahr 2020 nachkalkuliert und alle Ausgaben auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser entsprechend der Kalkulation aufgeteilt werden. Hieraus ergab sich der gebuchte Straßenentwässerungsanteil in Höhe von 162.728,83 €.

0

7000

6790

Innere Verrechnungen Abwasser

116.400

146.044,83

29.644,83

Bemerkung:

Bei der Inneren Verrechnung werden die Arbeitsstunden und die Maschinen- und Gerätestunden für den Bereich der Abwasserentsorgung des Marktes Isen verrechnet.

0

7000

6800

Abschreibung Abwasser

84.000

106.944,70

22.944,70

Bemerkung:

Die tatsächliche Abschreibung ist entsprechend der Anlagenbuchhaltung verbucht worden. Die Abschreibung war gemäß der Vorauskalkulation eingeplant.

0

7000

6850

Kalkulatorische Verzinsung Abwasser

13.800

41.380,25

27.580,25

Bemerkung:

Die tatsächliche kalkulatorische Verzinsung ist entsprechend der Anlagenbuchhaltung verbucht worden. Die kalkulatorische Verzinsung war gemäß der Vorauskalkulation eingeplant.

0

7500

6790

Innere Verrechnung Friedhof

64.000

97.486,19

33.486,19

Bemerkung:

Bei der Inneren Verrechnung werden die Arbeitsstunden und die Maschinen- und Gerätestunden verrechnet.

0

7710

6790

Innere Verrechnungen, Bauhof

100.000

130.391,37

30.391,37

Bemerkung:

Bei der Inneren Verrechnung werden die Arbeitsstunden und die Maschinen- und Gerätestunden verrechnet.

0

8150

6410

Steuern, Versicherungen, Zahlungen an das Finanzamt, Umsatzsteuer

9.000

83.860,13

74.860,13

Bemerkung:

Die Umsatzsteuer aus den Einnahmen für den Verbesserungsbeitrag (7%) wurde bei der Haushaltsaufstellung nicht eingeplant. Diese ist an das Finanzamt abzuführen, wenn in diesem Jahr die Einnahmen die Ausgaben übersteigen.

0

8150

6820

Wasser; Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte

0

23.955,59

23.955,95

Bemerkung:

In der Kalkulation der Wassergebühren ab dem 01.01.2020 wurde eine Abschreibung auf die Wiederbeschaffungszeitwerte beschlossen.

0

8150

8630

Zuführung zum Vermögenshaushalt; Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Wasser

0

50.236,89 €

50.236,89 €

Bemerkung:

Nach Abgleich der Einnahmen und Ausgaben des Unterabschnittes Wasser und den Unterdeckungen aus dem vorherigen Kalkulationszeitraumes ist der Überschuss an eine Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen zuzuführen. Die Sonderrücklage ist im nächsten Kalkulationszeitraum aufzulösen.

0

9000

8320

Kreisumlage

3.300.000

3.338.079,00

38.079,00

Bemerkung:

Die Kreisumlage war zur Haushaltsaufstellung noch nicht abschließend beschlossen.

0

9100

8600

Zuführung zum Vermögenshaushalt

809.276

1.568.821,11

759.545,11

Bemerkung:

Der Überschuss des Verwaltungshaushaltes muss dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

0

9100

8620

Zuführung zum Vermögenshaushalt; Sonderrücklage WBZ Wasser

0

23.955,59

23.955,59

Bemerkung:

In der Kalkulation der Wassergebühren ab dem 01.01.2020 wurde eine Abschreibung auf die Wiederbeschaffungszeitwerte beschlossen. Dies ist einer Sonderrücklage zuzuführen.

1

0220

9350

Erwerb von beweglichen Sachen, Bauamt

0

23.916,04

23.916,04

Bemerkung:

Der Caddy für das Bauamt wurde verkauft und ein neues Fahrzeug angeschafft, da es einen Rückruf für den Caddy gab.

1

0600

9350

Erwerb von beweglichen Sachen, Rathaus

5.000

16.332,00

11.332,00

Bemerkung:

Für das Rathaus wurde aufgrund von neuem Personal der Erwerb von Büromöbeln notwendig.

1

6201

9321

Erwerb von Grundstücken, Refinanzierung südl. Haager Straße

0

152.384,25

152.384,25

Bemerkung:

Der Grundstückskauf des Baugebietes südl. Haager Straße wurde teilweise über einen Geschäftsbesorgungsvertrag finanziert. Dieser wird über die Grundstücksverkäufe wieder refinanziert.

1

8150

9130

Zuführung an Rücklagen; Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Wasser

0

50.236,89

50.236,89

Bemerkung:

Nach Abgleich der Einnahmen und Ausgaben des Unterabschnittes Wasser und den Unterdeckungen aus dem vorherigen Kalkulationszeitraumes ist der Überschuss an eine Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen zuzuführen. Die Sonderrücklage ist im nächsten Kalkulationszeitraum aufzulösen.

1

9100

9100

Zuführung an Rücklagen

0

92.476,52

92.476,52

Bemerkung:

Nach Abgleich des Vermögenshaushaltes ist der Überschuss der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

1

9100

9111

Zuführung an Sonderrücklage, Abschreibung WBZ Wasser

0

23.955,59

23.955,59

Bemerkung:

In der Kalkulation der Wassergebühren ab dem 01.01.2020 wurde eine Abschreibung auf die Wiederbeschaffungszeitwerte beschlossen. Dies ist einer Sonderrücklage zuzuführen.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat genehmigt die genannten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020.