Sitzung: 04.05.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Vorlage: FV/372/2021
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2020 ist für folgende außerplanmäßige und überplanmäßigen Ausgaben die Genehmigung durch den Marktgemeinderat erforderlich:
HHSt |
Bezeichnung |
Ansatz € |
Ausgaben € |
Überschreitung € |
||||
0 |
0300 |
6550 |
Kämmerei, Sachverständigenkosten |
16.600,20 |
29.067,12 |
12.466,92 |
||
Bemerkung: Der Kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2020 eine überörtliche Rechnungsprüfung durchgeführt. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Die Rechnungen sind entsprechend des Prüfungsanfalls zu bezahlen. |
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0 |
2150 |
6710 |
Erstattungen an das Land, Mitfinanzierung OGTS |
18.500 |
32.038,00 |
13.538,00 |
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Bemerkung: Die Regierung von Oberbayern hat 2019 den Mitfinanzierungsanteil je OGTS-Gruppe erhöht auf 6.422 € je lange Gruppe und 5.847 € je Kurzgruppe. Der Restbetrag für 2019 (Differenz zur Erhöhung) wurde ebenfalls in 2020 angefordert. |
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0 |
2150 |
6790 |
Innere Verrechnung Grundschule |
41.000 |
71.885,88 |
30.885,88 |
||
Bemerkung: Die Innere Verrechnung setzt sich aus den Arbeitsstunden für den Bauhof und den Maschinen- und Gerätestunden, sowie den Verwaltungskosten zusammen. Die Verwaltungskosten sind bei der Grundschule und bei der Mittelschule gegenüber den Vorjahren jeweils um ca. 30.000 € gestiegen. Dies rührt aus der Verrechnung des Bauingenieurs heraus. |
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0 |
2151 |
6790 |
Innere Verrechnungen Mittelschule |
38.000 |
69.144,95 |
31.144,95 |
||
Bemerkung: Die Innere Verrechnung setzt sich aus den Arbeitsstunden für den Bauhof und den Maschinen- und Gerätestunden, sowie den Verwaltungskosten zusammen. Die Verwaltungskosten sind bei der Grundschule und bei der Mittelschule gegenüber den Vorjahren jeweils um ca. 30.000 € gestiegen. Dies rührt aus der Verrechnung des Bauingenieurs heraus. |
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0 |
4640 |
7000 |
Zuschüsse für lfd Zwecke an Soz. Einrichtungen Kinderhaus |
726.750 |
1.009.534,31 |
282.784,31 |
||
Bemerkung: Die Überschreitung bei den Zuschüssen für die Kinderbetreuung an das Kinderland begründet sich in der Einführung des gebührenermäßigten Kindergartens (Zuschuss 100 €). Im Gegenzug sind die Einnahmen bei den Zuschüssen vom Land um ca. 194.000 € über dem geplanten Ansatz. Die darüber hinaus gehende Überschreitung rührt aus der schwankenden Kinderzahl und den schwankenden Buchungszeiten. Diese können bei der Haushaltsaufstellung nicht abschließend berechnet werden. |
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0 |
4642 |
7000 |
Zuschüsse für lfd. Zwecke an Soz. Einrichtungen Kiga St. Zeno |
356.000 |
429.454,46 |
73.454,46 |
||
Bemerkung: Die Überschreitung bei den Zuschüssen für die Kinderbetreuung an den Kindergarten St. Zeno begründet sich in der Einführung des gebührenermäßigten Kindergartens (Zuschuss 100 €). Im Gegenzug sind die Einnahmen bei den Zuschüssen vom Land um ca. 72.000 € über dem geplanten Ansatz. Die darüber hinaus gehende Überschreitung rührt aus der schwankenden Kinderzahl und den schwankenden Buchungszeiten. Diese können bei der Haushaltsaufstellung nicht abschließend berechnet werden. |
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0 |
4642 |
7010 |
Zuschüsse für lfd. Zwecke Kiga St. Zeno, Betriebsdefizitzuschuss |
47.500 |
71.691,36 |
24.191,36 |
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Bemerkung: Der Kindergarten St. Zeno hat die Abrechnung des Betriebskostendefizites vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt. Daher wurde im Jahr 2020 noch ein Teil des Betriebskostendefizites des Vorjahres ausgeglichen. |
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0 |
5900 |
6790 |
Innere Verrechnungen, Sonstige Erholungseinrichtungen |
60.000 |
78.085,22 |
18.085,22 |
||
Bemerkung: Bei der Inneren Verrechnung der Sonstigen Erholungseinrichtungen werden die Arbeitsstunden und die Maschinen- und Gerätestunden für die Grünanlagen, sowie für die Fuß- und Radwege und die Plätze verrechnet. |
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0 |
6100 |
9591 |
Kosten Bauleitplanung, Städtebauförderung |
4.641 |
19.122,89 |
14.481,89 |
||
Bemerkung: Die Machbarkeitsstudie St. Zeno-Platz 3 war bei der Haushaltsaufstellung nicht eingeplant. |
||||||||
0 |
6100 |
6597 |
Kosten Bauleitplanung, BP Mittbach |
0,00 |
16.516,54 |
16.516,54 |
||
Bemerkung: Rechtsanwaltskosten Kostenerstattungsvertrag Erschließung Baugebiet Mittbach, Kosten Erschließung Wasserwirtschaftsamt und Bauer Max |
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0 |
6300 |
6791 |
Innere Verrechnungen Straßenentwässerungsanteil Abwasser |
136.000 |
162.728,83 |
26.728,83 |
||
Bemerkung: Der Straßenentwässerungsanteil wird vom Markt Isen als Innere Verrechnung vom UA Straßen auf den UA Abwasser gebucht, da der Gebührenzahler den Straßenentwässerungsanteil nicht bezahlen muss. Dies ist Aufgabe vom Markt Isen. Zur Berechnung des Straßenentwässerungsanteils wurde das Jahr 2020 nachkalkuliert und alle Ausgaben auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser entsprechend der Kalkulation aufgeteilt werden. Hieraus ergab sich der gebuchte Straßenentwässerungsanteil in Höhe von 162.728,83 €. |
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0 |
7000 |
6790 |
Innere Verrechnungen Abwasser |
116.400 |
146.044,83 |
29.644,83 |
||
Bemerkung: Bei der Inneren Verrechnung werden die Arbeitsstunden und die Maschinen- und Gerätestunden für den Bereich der Abwasserentsorgung des Marktes Isen verrechnet. |
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0 |
7000 |
6800 |
Abschreibung Abwasser |
84.000 |
106.944,70 |
22.944,70 |
||
Bemerkung: Die tatsächliche Abschreibung ist entsprechend der Anlagenbuchhaltung verbucht worden. Die Abschreibung war gemäß der Vorauskalkulation eingeplant. |
||||||||
0 |
7000 |
6850 |
Kalkulatorische Verzinsung Abwasser |
13.800 |
41.380,25 |
27.580,25 |
||
Bemerkung: Die tatsächliche kalkulatorische Verzinsung ist entsprechend der Anlagenbuchhaltung verbucht worden. Die kalkulatorische Verzinsung war gemäß der Vorauskalkulation eingeplant. |
||||||||
0 |
7500 |
6790 |
Innere Verrechnung Friedhof |
64.000 |
97.486,19 |
33.486,19 |
||
Bemerkung: Bei der Inneren Verrechnung werden die Arbeitsstunden und die Maschinen- und Gerätestunden verrechnet. |
||||||||
0 |
7710 |
6790 |
Innere Verrechnungen, Bauhof |
100.000 |
130.391,37 |
30.391,37 |
||
Bemerkung: Bei der Inneren Verrechnung werden die Arbeitsstunden und die Maschinen- und Gerätestunden verrechnet. |
||||||||
0 |
8150 |
6410 |
Steuern, Versicherungen, Zahlungen an das Finanzamt, Umsatzsteuer |
9.000 |
83.860,13 |
74.860,13 |
||
Bemerkung: Die Umsatzsteuer aus den Einnahmen für den Verbesserungsbeitrag (7%) wurde bei der Haushaltsaufstellung nicht eingeplant. Diese ist an das Finanzamt abzuführen, wenn in diesem Jahr die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. |
||||||||
0 |
8150 |
6820 |
Wasser; Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte |
0 |
23.955,59 |
23.955,95 |
||
Bemerkung: In der Kalkulation der Wassergebühren ab dem 01.01.2020 wurde eine Abschreibung auf die Wiederbeschaffungszeitwerte beschlossen. |
||||||||
0 |
8150 |
8630 |
Zuführung zum Vermögenshaushalt; Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Wasser |
0 |
50.236,89 € |
50.236,89 € |
||
Bemerkung: Nach Abgleich der Einnahmen und Ausgaben des Unterabschnittes Wasser und den Unterdeckungen aus dem vorherigen Kalkulationszeitraumes ist der Überschuss an eine Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen zuzuführen. Die Sonderrücklage ist im nächsten Kalkulationszeitraum aufzulösen. |
||||||||
0 |
9000 |
8320 |
Kreisumlage |
3.300.000 |
3.338.079,00 |
38.079,00 |
||
Bemerkung: Die Kreisumlage war zur Haushaltsaufstellung noch nicht abschließend beschlossen. |
||||||||
0 |
9100 |
8600 |
Zuführung zum Vermögenshaushalt |
809.276 |
1.568.821,11 |
759.545,11 |
||
Bemerkung: Der Überschuss des Verwaltungshaushaltes muss dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. |
||||||||
0 |
9100 |
8620 |
Zuführung zum Vermögenshaushalt; Sonderrücklage WBZ Wasser |
0 |
23.955,59 |
23.955,59 |
||
Bemerkung: In der Kalkulation der Wassergebühren ab dem 01.01.2020 wurde eine Abschreibung auf die Wiederbeschaffungszeitwerte beschlossen. Dies ist einer Sonderrücklage zuzuführen. |
||||||||
1 |
0220 |
9350 |
Erwerb von beweglichen Sachen, Bauamt |
0 |
23.916,04 |
23.916,04 |
||
Bemerkung: Der Caddy für das Bauamt wurde verkauft und ein neues Fahrzeug angeschafft, da es einen Rückruf für den Caddy gab. |
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1 |
0600 |
9350 |
Erwerb von beweglichen Sachen, Rathaus |
5.000 |
16.332,00 |
11.332,00 |
||
Bemerkung: Für das Rathaus wurde aufgrund von neuem Personal der Erwerb von Büromöbeln notwendig. |
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1 |
6201 |
9321 |
Erwerb von Grundstücken, Refinanzierung südl. Haager Straße |
0 |
152.384,25 |
152.384,25 |
||
Bemerkung: Der Grundstückskauf des Baugebietes südl. Haager Straße wurde teilweise über einen Geschäftsbesorgungsvertrag finanziert. Dieser wird über die Grundstücksverkäufe wieder refinanziert. |
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1 |
8150 |
9130 |
Zuführung an Rücklagen; Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Wasser |
0 |
50.236,89 |
50.236,89 |
||
Bemerkung: Nach Abgleich der Einnahmen und Ausgaben des Unterabschnittes Wasser und den Unterdeckungen aus dem vorherigen Kalkulationszeitraumes ist der Überschuss an eine Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen zuzuführen. Die Sonderrücklage ist im nächsten Kalkulationszeitraum aufzulösen. |
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1 |
9100 |
9100 |
Zuführung an Rücklagen |
0 |
92.476,52 |
92.476,52 |
||
Bemerkung: Nach Abgleich des Vermögenshaushaltes ist der Überschuss der allgemeinen Rücklage zuzuführen. |
||||||||
1 |
9100 |
9111 |
Zuführung an Sonderrücklage, Abschreibung WBZ Wasser |
0 |
23.955,59 |
23.955,59 |
||
Bemerkung: In der Kalkulation der Wassergebühren ab dem 01.01.2020 wurde eine Abschreibung auf die Wiederbeschaffungszeitwerte beschlossen. Dies ist einer Sonderrücklage zuzuführen. |
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Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt die genannten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020.