Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 17.02.2021 stellte die Flüchtlingshilfe Isen folgenden Antrag:

 

Der Betreiber von Asylunterkünften soll die Internetanschlussfähigkeit in den Unterkünften herstellen. Das Landratsamt Erding hat jedoch ausgeschlossen, dass die Bewohner selbst einen Vertrag mit einem der Internetanbieter eingehen.

 

Aus diesem Grund wird beantragt, dass der Markt Isen als „Dritter“ fungiert und den notwendigen Vertrag mit einem Provider abschließt.

 

Das Schreiben wird dem Gremium vorgetragen.

 

Der Markt wäre dann zwischengeschaltet und müsste die Abrechnung mit den einzelnen Bewohnern übernehmen. Diese Zusatzaufgabe kann mit dem aktuellen Personal nicht geleitet werden. Da der Markt Isen weder Vermieter noch Betreiber der Asylunterkünfte ist, würde er hierdurch eine Aufgabe übernehmen, die nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Als der o.g. „Dritte“ kann nach Auskunft des Landkreises jeder auftreten, dies wäre somit u.a. auch direkt durch die Flüchtlingshilfe möglich.

 

Die Bürgermeister des Landkreises haben sich darauf verständigt, dass die Versorgung der Asylunterkünfte mit Internet nicht von den Gemeinden übernommen wird, da dies eine Angelegenheit des Landkreises ist.      

 

Hinzu kommt, dass der Markt Isen in den Räumen der Münchner Straße 16, die für die Flüchtlingshilfe angemietet sind, bereits Internet für die Geflüchteten zur Verfügung stellt. Derzeit ist eine Bandbreite von 50 Mbit verfügbar, der Markt hat für diese Räumlichkeiten in Absprache mit dem Vermieter jedoch bereits einen Vorvertrag für den Glasfaseranschluss geschlossen und damit im Rahmen seiner Verantwortung bestmögliche Voraussetzungen geschaffen.


Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Der Marktgemeinderat Isen sieht den Landkreis Erding in der Pflicht, seinen Aufgaben als für die Asylunterkünfte zuständige Stelle nachzukommen; die Ausstattung der Asylunterkünfte mit Internet gehört hierzu.