Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Isen beabsichtigt, ein Förderprogramm für die Durchführung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken sowie zur Förderung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen im Rahmen der Ortskernsanierung aufzulegen. Dies ist für den Bereich möglich, in dem die Sanierungssatzung gilt.

 

Der Markt würde dann zu entsprechenden Projekten einen Zuschuss von bis zu 30 %, in genannten Ausnahmefällen bis zu 50 %, max. jedoch 15.000 € gewähren. Hiervon übernimmt wiederum die Städtebauförderung der Regierung einen Anteil von 60 %, so dass der Markt dann pro Vorhaben max. 6.000 € und die ROB 9.000 € bezahlen würde. 

 

Der Entwurf der Förderrichtlinie ist als Anlage beigefügt.


Beschluss:

 

Der Markt Isen beschließt die Einführung der vorgetragenen Richtlinie für das kommunale Förderprogramm gem. Nr. 20 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) zur Durchführung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken (Programm zur Ortsgestaltung) sowie zur Förderung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen (Geschäftsflächenprogramm) im Rahmen der Ortskernsanierung.