Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Energie- und Umweltausschuss hat sich am 08.12.2020 wie folgt mit diesem Thema befasst:

 

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten.

 

Diese Verpflichtung besteht aber nur insoweit, als eine Beleuchtung dringend zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Ausnahmsweise kann aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht an Stellen mit erheblichem Fußgängerverkehr sowie überraschenden und gefährlichen Stolpergefahren (z. B. Baustellen im Gehwegbereich) eine Beleuchtung zwingend erforderlich sein.

 

Derzeit sprechen zumindest keine rechtlichen Bedenken gegen ein nächtliches Dimmen oder Abschalten der Straßenbeleuchtung. Ein Abschalten ist aus Sicht der Verwaltung aber nicht sinnvoll, da dann das Sicherheitsempfinden deutlich beeinträchtigt würde.

 

Nach Rücksprache mit den KWH würde sich eine komplette Nachtabschaltung technisch unproblematisch gestalten.

 

Ein Abdimmen der Straßenbeleuchtung (ganz oder auch in Teilbereichen) ist dagegen nur in Bereichen mit LED Beleuchtung möglich, die alten Lampen können dies nicht.

Stammt die Verkabelung der Beleuchtung noch vom ehemaligen E-Werk Mittermaier, muss jede einzelne Straßenlampe dabei gesondert programmiert werden. Seitens der KWH wird je Lampe mit einem Arbeitsaufwand von ca. 1 Stunde gerechnet. Nur in Teilbereichen bei denen die Beleuchtung bzw. auch die Verkabelung bereits durch die KWH erstellt wurde (z.B. Altwegring, Am Haning, Apothekerberg), ist eine Sammelschaltung der Lampen möglich.

 

Bei den insgesamt ca. 235 bereits mit LED-Technologie nachgerüsteten Lampen (dies sind etwas weniger als 50 % aller Straßenlampen im Markt Isen) belaufen sich die Kosten für eine Nachtabdimmung auf ca. 17.000 €. Diese Kosten wären vom Markt Isen zu übernehmen.

 

Unabhängig davon können seitens der KWH die beim Markt Isen eingesetzten Austauschlampen künftig bereits standardmäßig vor der Montage mit einer Nachtabdimmung programmiert werden.

 

Abhängig vom Lampentyp haben diese eine Leistung von 28 Watt oder 58 Watt.

 

Bei einer Nachtabdimmung (z. B. von 23 Uhr bis 5 Uhr) um 50 % bei allen derzeit möglichen 235 LED-Straßenlampen ergäbe sich überschlägig eine Energieeinsparung von etwa 11.000 kw/h und damit eine eine jährliche Kostenersparnis von ca. 3.100 € brutto.

 

Diskussionsverlauf im Energie- und Umweltausschuss:

 

Nicht alle Lampen sollten abgedimmt werden, z.B. um die Schule und das Freizeitheim herum sollte die volle Beleuchtungsstärke bleiben (Sicherheit/Vandalismusschutz). Mögliche Gefahrenstellen sollten vorab ermittelt werden.

 

Es gibt eine verbindliche Mindestbeleuchtungsstärke, die Straßenlampen einhalten müssen. Wenn unsere Lampen so weit gedimmt werden können, ist die Frage, ob die Mindestbeleuchtungsstärke generell überschritten ist und ob es nicht an sich sinnvoll wäre, jede Lampe – unabhängig von einer Nachtdimmung – auf die Mindestbeleuchtungsstärke einzustellen. Die Mindestbeleuchtungsstärke hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Lichtfarbe, Lampenabstand) und müsste für jeden Straßenzug ermittelt werden, wobei die Messung nicht aufwendig ist und im Zuge der Dimmarbeiten erfolgen könnte. Z.B. in der Hochstraße ist die Mindestbeleuchtungsstärke sicherlich überschritten.

 

Grundsätzlich wäre auch wärmeres Licht besser – zum einen bzgl. der Nachtsicht und Blendwirkung, zum anderen für die Umwelt. Haag beispielsweise hat eine angenehmere Lichtfarbe. Wärmeres Licht ist etwas teurer als die Lichtfarbe, die wir derzeit bei neuen LED-Straßenlampen haben.

Die aktuelle Lichtfarbe ist möglicherweise zusammen mit dem Lampentyp durch den Marktgemeinderat festgelegt worden; Herr Baumgartner wird dies prüfen.

 

Empfehlung des Energie- und Umweltausschusses:

 

Die Verwaltung soll die KWH bzgl. der Mindestbeleuchtungsstärke befragen und sie desweiteren beauftragen, am Apothekerberg und Am Hanning das Licht auf die Mindestbeleuchtungsstärke zu dimmen. Der Zeitpunkt wird dem Gremium rechtzeitig vorab bekannt gegeben, damit jeder Rat die Straßen vor und nach der Dimmung besichtigen kann.

 

Derzeitiger Sachstand:

 

Nach Rücksprache mit den KWH ist eine auf 50% reduzierte Beleuchtungsstärke in Wohngebieten nur nach den Verkehrszeiten (in der Regel zwischen 22 Uhr und 4 Uhr) ausreichend.

An den Hauptverkehrsstraßen bedarf dies einer eingehenderen Prüfung.

 

Im Bereich Am Haning (neuer Teil) ist die Beleuchtungsstärke derzeit versuchsweise auf 50 % reduziert.

Die Erfahrungen der betroffenen Anlieger werden dazu seitens der Verwaltung noch abgefragt.

 

Im Gebieten mit alter Verkabelung lässt sich eine Nachtabdimmung nur unzureichend umsetzten, da diese Bereiche über einen Dämmerungsschalter gesteuert werden und keine konkreten Uhrzeitvorgaben möglich sind.

Die KWH beabsichtigen zwar, diese Verkabelung sukzessive zu erneuern, ein konkreter Zeitraum dazu wurde aber nicht definiert.

 

Der ursprünglich beim Markt Isen eingesetzte Leuchtmitteltyp kaltweiß ist mittlerweile nicht mehr verfügbar.

Die vorhandenen Bestände werden nur noch im Rahmen des notwendigen Austauschs einzelner Leuchtmittel (z. B. einheitliche Gestaltung eines Straßenzuges) verwendet.

 

Der künftig verwendete Leuchtentyp verfügt bereits über eine wärmere Lichtfarbe.

Zu beachten ist auch, dass die Beleuchtung mit warmweißem Licht ca. 1/4 mehr Lampen gegenüber einer Beleuchtung mit kaltweißem Licht erfordert.