Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens Mittbach:

 

1. Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung des Kindergartens

(Kindergarten-Gebührensatzung)

 

vom

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Isen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Isen (Kindergarten-Gebührensatzung) vom 23. Juli 2019 (amtlich bekannt gemacht durch Anschlag an den Amtstafeln am 08. August 2019) wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

„(2)    1Für den Kindergarten werden für jeden angefangenen Monat folgende Gebühren erhoben:

 

für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis 31. August 2022

für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden                   117,00 Euro

für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden                   129,00 Euro

für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden                   140,50 Euro

 

für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. August 2023

für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden                   124,50 Euro

für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden                   137,00 Euro

für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden                   149,50 Euro

 

für den Zeitraum vom 1. September 2023 bis 31. August 2024

für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden                   128,00 Euro

für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden                   141,00 Euro

für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden                   154,00 Euro

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 1. September 2021 in Kraft.