Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage von Art. 8 KAG ist der Träger der Kindertageseinrichtung berechtigt, von den Erziehungsberechtigten der zu betreuenden Kinder Benutzungsgebühren zu erheben. Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken, insbesondere Personalkosten, Kosten der Unterhaltung, Kosten für den Betrieb und Kalkulatorische Kosten.

Die Gebühren sind nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung oder das kommunale Eigentum benutzen.

Das Anlagevermögen im Bereich des Kindergarten Mittbach wurde noch nicht ermittelt, daher sind die kalkulatorischen Kosten in der Bedarfskalkulation noch nicht enthalten.

Maßgebend für eine satzungsmäßige Festlegung der Gebühren derzeit, dass die Abgabensätze objektiv richtig, d.h. nicht zu hoch sind und zu keiner unzulässigen Aufwandüberdeckung führen.

 

In der Berechnung wurden die Ansätze für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Finanzplanjahre 2022 bis 2024 herangezogen und hieraus Durchschnittswerte ermittelt. Die Differenz aus den Einnahmen und Ausgaben ergeben die umlegbaren Betriebskosten auf deren Grundlage die Elternbeiträge ermittelt werden. Die Jahre 2021 und 2024 wurden auf die jeweiligen Monate (Kindergartenjahr) bereinigt.

Die durchschnittlichen umlegbaren Betriebskosten nach Abzug aller maßgeblichen Einnahmen betragen nach der vorliegenden Bedarfsrechnung 263.145,33 € für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 31.08.2024. Hierin sind derzeit keine kalkulatorischen Kosten enthalten.

Zudem wurden die Unterdeckungen der Jahre 01.09.2018 bis 31.08.2021 nicht eingerechnet.

 

Derzeit werden folgende Buchungszeiten im Kindergarten Mittbach angeboten:

  • Buchungszeit 4 bis 5 Stunden
  • Buchungszeit 5 bis 6 Stunden
  • Buchungszeit 6 bis 7 Stunden

 

Die durchschnittliche Gesamtzahl der Kinder im Kindergarten Mittbach der letzten drei Jahre beträgt insgesamt 53.

 

Bezogen auf die Gesamtkosten des Kindergartens Mittbach ergeben sich monatliche Gesamtplatzkosten in Höhe von 700,11 € pro Kind, die sich wie folgt ermittelt:

Monatl. Durchschn. Gesamtplatzkosten        = Gesamtkosten        = 445.270,33 € = 700,11 €

                                                            5          3 Kinder * 12 Monate           636

 

Bezogen auf die umlegbaren Betriebskosten des Kindergarten Mittbachs ergibt sich eine durchschnittliche Benutzungsgebühr in Höhe von 413,75 € pro Kind, die sich wie folgt ermittelt:

Durchschn. Benutzungsgebühr = Umlegbare Betriebskosten/Durchschnittliche Kinderzahl/12 Monate

Durchschn. Benutzungsgebühr = 263.145,33 €/53 Kinder/12 Monate = 413,75 €

 

Der Kindergarten Mittbach befindet sich in kommunaler Trägerschaft, also hat der Markt Isen festzulegen, welcher Anteil von den umlegbaren Betriebskosten vertretbar und geboten auf die Erziehungsberechtigten umgelegt werden soll bzw. mit wie viel Prozent diese in angemessener Weise zur Finanzierung beitragen.

Für den Kindergarten wurden bisher folgende Gebühren erhoben:

 

für den Zeitraum vom 01. September 2019 bis 31. August 2020

  • für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden                111,00 €
  • für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden                122,50 €
  • für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden                134,00 €

 

für den Zeitraum vom 01. September 2020 bis 31. August 2021

  • für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden                114,50 €
  • für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden                126,50 €
  • für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden                138,00 €

 

Die Eltern haben bisher einen Anteil an den umlegbaren Betriebskosten in Höhe von 32 % (01.09.2019 bis 31.08.2020) und 33 % (01.09.2020 bis 31.08.2021) getragen.

 

Auf die Eltern soll nun ein Anteil an den umlegbaren Betriebskosten in Höhe von 32 % übertragen werden. Dieser Anteil wurde gewählt, um die Gebühr nicht überdurchschnittlich steigen zu lassen, aber trotzdem eine Annäherung an eine Kostendeckung zu erreichen. Ursprünglich war ein Anteil in Höhe von 33 % geplant. Der Vorschlag von der Verwaltung wurde jedoch aufgrund der teilweisen Schließungen und der schwierigen finanziellen Lage währen der Corona-Zeit reduziert. Der Markt Isen trägt somit einen Anteil an den umlegbaren Betriebskoten in Höhe von 68 %. In den folgenden Jahren soll der Anteil der Eltern um 2 %, bzw. 1 % an den umlegbaren Betriebskosten steigen.

 

Der monatliche Elternanteil wurde anhand einer Äquivalenzziffernkalkulation auf die Buchungszeiten umgelegt. Es ergeben sich daher folgende Gebühren:

 

für den Zeitraum vom 01. September 2021 bis 31. August 2022

  • für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden                      117,00 € (urspr. 121 €)
  • für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden                      129,00 € (urspr. 133 €)
  • für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden                      140,50 € (urspr. 145 €)

 

für den Zeitraum vom 01. September 2022 bis 31. August 2023

  • für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden                      124,50 €
  • für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden                      137,00 €
  • für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden                      149,50 €

 

für den Zeitraum vom 01. September 2023 bis 31. August 2024

  • für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden                      128,00 €
  • für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden                      141,00 €
  • für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden                      154,00 €

 

Der Elternanteil im Jahr 01.09.2021 bis 31.08.2022 wurde von ursprünglich 7.236,50 € auf 7.017,21 € reduziert.


Beschluss:

 

Mit der vorgestellten Kalkulation besteht Einverständnis

 

Der Kalkulationszeitraum wird auf 3 Jahre festgesetzt (01.09.2021 bis 31.08.2024.

 

Die Unterdeckungen aus den Jahren 01.09.2018 bis 31.08.2021 sind im Kalkulationszeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 nicht auszugleichen.