Sachverhalt:

 

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Erding hat den Haushalt des Marktes Isen für das Jahr 2019 und für das Jahr 2020 mit folgenden Auflagen genehmigt:

 

  1. Der Marktgemeinderat Isen hat bei der geplanten Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen im Vorfeld und auch während des laufenden Baufortschritts konsequent die Kosten zu überwachen und auf Einsparungsmöglichkeiten zu achten.
  2. Dem Marktgemeinderat Isen ist bei der geplanten Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen regelmäßig (mindestens halbjährlich) über den Stand der Kosten (Kostenübersichten Plan-Ist) zu berichten.
  3. Dem Landratsamt Erding sind die Kostenübersichten und auch die beratenen und beschlossenen Einsparungen regelmäßig (zumindest halbjährlich) durch den Markt Isen vorzulegen.
  4. Einnahmen aus Zuweisungen und Grundstücksverkäufen sind zur Tilgung von Krediten zu verwenden. Bei der Ausgestaltung der Kreditverträge ist hierauf zu achten.
  5. Der Markt Isen hat jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung einen Plan (tabellarische Übersicht) mit Maßnahmen der Haushaltssicherung zu erarbeiten und zu beschließen. Dabei hat sich der Markt Isen an den Anforderungen (10-Punkte-Katalog) und Übersichten an ein Haushaltskonsolidierungskonzept in Rahmen der Bedarfszuweisungen zu orientieren.
  6. Der erarbeitete und beschlossene Plan mit Maßnahmen der Haushaltssicherung ist dem Landratsamt Erding jährlich vorzulegen.

 

Aufgrund dieser Auflagen hat die Finanzverwaltung im Jahr 2020 erstmalig ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet. Dieses wurde zum Haushaltsplan 2021 fortgeschrieben.

 

Ziel dieses Haushaltskonsolidierungskonzeptes soll sein, dass der Schuldenstand beschränkt wird und ab dem Jahr 2027 keine Nettoneuverschuldung erfolgt, damit der Verwaltungshaushalt langfristig entlastet wird und die Handlungsfähigkeit des Marktes Isen langfristig gewährleistet ist.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Konzept müssen jeweils im angegebenen Zeitrahmen von der Finanzverwaltung geprüft werden und vom Marktgemeinderat beschlossen werden.

 

Da im Jahr 2012 bereits umfassende Maßnahmen zur Haushaltssanierung ergriffen wurden, insbesondere der Erhöhung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer und der erstmaligen Kalkulation der Friedhofsgebühren, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Ausnahme der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule eher von geringerer finanzieller Bedeutung.

 

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2021 in der vorgelegten Fassung.