Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Seit 1990 zahlt die Landeshauptstadt München aufgrund eines örtlichen Tarifvertrags eine sogenannte Münchenzulage. Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern) hatte einen gewissen Teil seiner Mitglieder bisher lediglich dazu ermächtigt, den Tarifvertrag des Freistaates Bayern über eine ergänzende Leistung, die sogenannte Ballungsraumzulage, freiwillig anzuwenden. Der Markt Isen gehörte aber bisher nicht zu den Mitgliedern des KAV Bayerns, bei denen eine Auszahlung der Ballungsraumzulage zulässig gewesen wäre.

 

Im Juli 2019 hatte der Hauptausschuss des KAV Bayern beschlossen, dass die Mitglieder in der Gebietskulisse für die Großraumzulage München in entsprechender Anwendung des örtlichen Tarifvertrages über eine Münchenzulage für die Landeshauptstadt München diese Zulage ganz oder teilweise zahlen können und zwar als Großraumzulage München. Aufgrund des Beschlusses des KAV Bayerns zählt auch der Markt Isen zu dieser Gebietskulisse und ist damit berechtigt, die Großraumzulage München ganz oder teilweise an die Beschäftigten auszuzahlen.

 

Die Höhe der Zulage beträgt bis zu 270 € brutto pro Monat. Möglich sind zudem ein Kinderzuschlag sowie eine Leistung zur Zusatzversorgung. Teilzeitbeschäftigten (u.a. auch den geringfügig Beschäftigten) steht die Leistung entsprechend dem Verhältnis der vertraglich reduzierten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten zu.

 

Im Landkreis Erding haben bis auf Isen und Walpertskirchen alle zulageberechtigten Gemeinden entweder bereits für 2020 oder nun für das Haushaltsjahr 2021 die Gewährung der Zulage beschlossen, oder sie bezahlen weiterhin die z.T. alternativ mögliche Ballungsraumzulage (Isen fällt nicht in den Geltungsbereich der Ballungsraumzulage, für uns käme dies daher nicht in Frage). Walpertskirchen beabsichtigt ebenfalls, die Zulage ab 2021 zu gewähren. Auch der Landkreis Erding zahlt die Zulage für seine Beschäftigten.

Ein Teil der Gemeinden zahlt den vollen Betrag, ein Teil 50 %.

Die östlich von Isen gelegenen Gemeinden (z.B. St. Wolfgang oder Dorfen) können die Zulage nicht gewähren, da die Gebietskulisse nicht entsprechend erweitert wurde.

Einige Arbeitgeber aus dem Bereich Isen oder mit Isener Mitarbeitern haben mitgeteilt, dass sie ihren Beschäftigten die Zulage in derselben Höhe gewähren würden wie der Markt Isen.

Bei den Haushaltsberatungen 2020 wurde die Gewährung der Zulage zurückgestellt, da die Konditionen damals noch nicht im Detail feststanden. Sie wurde für 2021 in Aussicht gestellt.

 

Aufgrund dieser Konstellation empfiehlt die Verwaltung, ab 2021 die Großraum München Zulage allen Beschäftigten des Marktes Isen in Höhe von 135 € pro Monat zu gewähren. Hierdurch wird zum einem der Tatsache Rechnung getragen, dass das Personal der übrigen zulageberechtigten Kommunen eine Zulage erhält und unser Personal nicht schlechter gestellt werden soll. Zum anderen ist jedoch berücksichtigt, dass angrenzende Kommunen keine Zulage gewähren können, und Isen im südöstlichen Landkreis noch etwas günstiger in vielen Belangen ist als z.B. die große Kreisstadt Erding oder westlich gelegene Gemeinden.

 

Insgesamt würden die Kosten pro Haushaltsjahr nach aktuellem Stand betragen:

  • bei 270 € inkl. allen möglichen Zuschlägen (Maximalbetrag)            180.320 €
  • bei 135 € inkl. ohne weitere Zuschläge                                                81.621 €.  

Beschluss:

 

1.

Der Markt Isen gewährt den Beschäftigten ab 01.01.2021 eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2. Änderungstarifvereinbarung.

Die Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.

 

Die Höhe der Zulage beträgt für alle Beschäftigten grundsätzlich 135,00 € brutto. Teilzeitbeschäftigten steht die Leistung entsprechend dem Verhältnis der vertraglich reduzierten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten zu. Die Großraumzulage München ist nicht zusatzversorgungspflichtig.

 

Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A 35 nicht mehr erfüllt sind oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A 35 widerruft.

 

Darüber hinaus steht die Gewährung der Großraumzulage München unter einem Widerrufsvorbehalt. Der Markt Isen als Arbeitgeber ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn die öTV A 35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist oder wenn die rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushaltes des Marktes Isen durch das Landratsamt Erding nicht erteilt wird und der Widerruf für eine Genehmigungsfähigkeit zwingend notwendig ist.

 

Abstimmungsergebnis:           18 : 0

 

 

2.

Mit der Zulage werden der Kinderbetrag und der ZVK-Betrag gezahlt.

 

Abstimmungsergebnis:           0 : 18  (abgelehnt)

 

 

3.

Mit der Zulage wird der Kinderbetrag gezahlt, der ZVK-Betrag wird nicht gewährt.

 

Abstimmungsergebnis:           9 : 9  (abgelehnt)

 

 

4.

Mit der Zulage wird der ZVK-Betrag gezahlt, der Kinderbetrag wird nicht gewährt.

 

Abstimmungsergebnis:           0 : 18  (abgelehnt)

 

 

5.

Kinderbetrag und ZVK-Betrag werden nicht gezahlt. Bei den nächsten Haushaltsberatungen wird überprüft und erneut entschieden, ob die Gewährung nun erfolgen soll.

 

Abstimmungsergebnis:           18 : 0

 


Gemeinderat Aicher enthält sich aufgrund persönlicher Beteiligung der Beratung und Abstimmung.