Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rah­men­antrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm wiedergeben soll - gemäß den Er­geb­nissen laufender städtebaulicher Untersuchun­gen.

 

Er dient zur Beantra­gung eines Bewilli­gungsrahmens für die Ortskernsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und so­weit absehbar für die Folge­jahre.

 

Der Schwerpunkt liegt im Jahr 2021 auf der Erstellung eines Rahmenplans „Öffentlicher Raum“, der Einführung eines Fassadenprogramms für den Bereich des Sanierungsgebietes, der Neuordnung der Straßensituation Dorfner Straße/Lengdorfer Straße/Ranischbergstraße und der Nutzbarmachung des Gebäudes St.-Zeno-Platz 3. Desweiteren werden Kosten für die laufende Sanierungsberatung angemeldet, in denen u.a. auch die Neufassung der Sanierungssatzung enthalten ist.

 

Die Kosten der angemeldeten Vorhaben lie­gen für 2021 bei 665.000 €.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Isen beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2021 zu stellen.

 

Die angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben lie­gen für 2021 bei 665.000 €. 

 

Der Schwerpunkt liegt im Jahr 2021 auf der Erstellung eines Rahmenplans „Öffentlicher Raum“, der Einführung eines Fassadenprogramms für den Bereich des Sanierungsgebietes, der Neuordnung der Straßensituation Dorfner Straße/Lengdorfer Straße/Ranischbergstraße und der Nutzbarmachung des Gebäudes St.-Zeno-Platz 3. Desweiteren werden Kosten für die laufende Sanierungsberatung angemeldet, in denen u.a. auch die Neufassung der Sanierungssatzung enthalten ist.

 

Der erforderliche Eigen­an­teil wird im Haushalt des Marktes Isen bereitgestellt. Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtig­ten Vorhaben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erfor­derlichen Unterlagen für den Jahresantrag zusammenzustellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.