Sitzung: 17.11.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: GL/557/2020
Sachverhalt:
Die
Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der
ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm
wiedergeben soll - gemäß den Ergebnissen laufender städtebaulicher
Untersuchungen.
Er dient zur Beantragung eines Bewilligungsrahmens für die
Ortskernsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für
die Folgejahre.
Der
Schwerpunkt liegt im Jahr 2021 auf der Erstellung eines Rahmenplans
„Öffentlicher Raum“, der Einführung eines Fassadenprogramms für den Bereich des
Sanierungsgebietes, der Neuordnung der Straßensituation Dorfner
Straße/Lengdorfer Straße/Ranischbergstraße und der Nutzbarmachung des Gebäudes
St.-Zeno-Platz 3. Desweiteren werden Kosten für die laufende Sanierungsberatung
angemeldet, in denen u.a. auch die Neufassung der Sanierungssatzung enthalten
ist.
Die
Kosten der angemeldeten Vorhaben liegen für 2021 bei 665.000 €.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Isen beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm 2021 zu stellen.
Die
angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen für 2021 bei 665.000
€.
Der
Schwerpunkt liegt im Jahr 2021 auf der Erstellung eines Rahmenplans
„Öffentlicher Raum“, der Einführung eines Fassadenprogramms für den Bereich des
Sanierungsgebietes, der Neuordnung der Straßensituation Dorfner
Straße/Lengdorfer Straße/Ranischbergstraße und der Nutzbarmachung des Gebäudes
St.-Zeno-Platz 3. Desweiteren werden Kosten für die laufende Sanierungsberatung
angemeldet, in denen u.a. auch die Neufassung der Sanierungssatzung enthalten
ist.
Der
erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt des Marktes Isen bereitgestellt.
Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu
entnehmen. Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten
Vorhaben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen für den Jahresantrag zusammenzustellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.