Sitzung: 27.10.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0
Vorlage: GL/551/2020
Sachverhalt:
Der Pfarrverband Isen hat mitgeteilt, dass 2021 der Umbau der Räume, in dem früher das Jogi untergebracht war, zu Horträumen geplant ist. Die Kosten hierfür werden vom Architekten auf 70.000 bis 80.000 € geschätzt, hinzu kommt evtl. noch Heizung und Sanitär. Es ist geplant, einiges durch Mithilfe von Eltern kostengünstiger umbauen zu lassen.
Der Markt Isen hat bei Abnahme der Jogiräume den vertraglich vereinbarten Betrag von 25.000 € als Ablöse bezahlt, da die Räume damals – in Hinblick auf den geplanten Umbau – nicht wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt, sondern lediglich besenrein übergeben wurden.
Nach aktueller Rechtslage ist es sehr wahrscheinlich, dass ab 2025 ein Rechtsanspruch für eine Kinderbetreuung im Grundschulalter begründet wird. Die derzeitige Planung sieht dabei keine explizite Hortbetreuung oder eine Ganztagesschule vor, sondern lässt die Art der Betreuung offen; in Frage kämen dann also Hort, OGS, Mittagsbetreuung oder Ganztagsschule. Noch vollkommen offen ist, ob es hierzu – wie vor einigen Jahren bei Einführung des Anspruchs auf einen Krippenplatz – umfassende Förderprogramme geben wird (damals betrug der Fördersatz 90 % der anrechenbaren Kosten für einen Krippenbau). Die Verantwortlichkeit für die Garantie der Betreuungsmöglichkeiten wird bei den Kommunen liegen.
Der Pfarrverband versucht, über das Ordinariat Mittel für die Herstellung der zusätzlichen Horträume zu erhalten. Die Ansprechpartner der Erzdiözese möchten vor einer Förderzusage jedoch wissen,
· ob im Markt Isen ein entsprechender Bedarf an Hortplätzen besteht –
· inwieweit sich der Markt an den Umbaukosten beteiligt oder diese sogar vollständig übernimmt
· ob die Förderung durch den Markt von staatlichen Zuschüssen abhängig gemacht würde
· wann die Förderung erfolgen würde (bereits ab 2021 oder erst ab 2025, wenn vor. die staatliche Förderung greift).
Derzeit gibt es ausreichend Plätze in der OGS, bei den Horten gibt es einstellige Wartelisten. Gegenüber der OGS hat ein Hort aktuell den Vorteil, dass die Betreuung zum einen an 5 Tagen pro Woche stattfindet (in der OGS aktuell nur Mo – Do), dass in den Horten mit Erzieher*innen und pädagogischen Ergänzungskräften ausschließlich Fachpersonal tätig ist, und dass der Hort eine (teilweise) Ferienbetreuung bietet. Gerade für Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf ist ein Hortplatz nach wie vor sinnvoller. Ein Bedarf an Hortplätzen kann daher bejaht werden. In Hinblick auf die geplante Entwicklung 2025 ist eine Ausweitung der Betreuung für Grundschulkinder ebenfalls zu befürworten.
Eine vollständige Finanzierung des Projektes durch den Markt ist nicht angezeigt, ein Zuschuss kann jedoch aus Sicht der Verwaltung gewährt werden. Grds. ist die Betreuung der Kinder kommunale Aufgabe; bei Hortkindern ist es noch keine Pflichtaufgabe, diese steht jedoch für 2025 in Aussicht. Der Bedarf ist im Gemeindegebiet vorhanden, die Durchführung der Maßnahme ist zu befürworten.
Ein Zuschuss durch den Markt sollte unabhängig von einer staatlichen Förderung zugesagt werden, damit wie vom Pfarrverband gewünscht der Umbau zeitnah erfolgen kann.
Die Verwaltung schlägt vor, unter Anrechnung der bereits bezahlten 25.000 € einen einmaligen Zuschuss von 50 %, maximal jedoch nochmals 25.000 €, für die Erweiterung des Horts im katholischen Kindergarten St. Zeno zu gewähren.
Unter Anrechnung der bereits bezahlten 25.000 € wird dem Pfarrverband Isen ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50 % der Baukosten, maximal jedoch nochmals 25.000 €, für die Erweiterung des Horts im katholischen Kindergarten St. Zeno zu gewährt.
Die Zusage ist bis zum 31.12.2021 befristet. Die Zusage entfällt, sofern die Maßnahme nicht bis dahin begonnen wurde.
Der Zuschuss wird in den Haushalt 2021 mit aufgenommen.