Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Über die Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 GO hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Voraussetzung ist, dass die Jahresrechnung 2019 vorliegt, die Jahresrechnung in vorgesehener Weise geprüft, und die notwendigen Beschlüsse gefasst wurden.

 

Die Jahresrechnung 2019 wurde dem Marktgemeinderat am 22.04.2020 vorgelegt, am 21.09.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und am 27.10.2020 durch den Marktgemeinderat festgestellt.

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 mit den im Beschluss vom 27.10.2020 festgestellten Ergebnissen die Entlastung zu erteilen.


 

Erste Bürgermeisterin Hibler war gemäß Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.