Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Wasserwirtschaftsämter und Kreisverwaltungsbehörden können im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes durch Rechtsverordnung die Überschwemmungsgebiete an Gewässern festsetzen.

Für die Ermittlung ist ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist

 

Neben dem bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Isen, soll nun im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements auch das Überschwemmungsgebiet des Schinderbachs von dessen Mündung in die Isen bis oberhalb Wildenmoos ermittelt und gesichert werden.

Damit sollen insbesondere:

- ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt werden,

- Gefahren kenntlich gemacht werden,

- freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt und erhalten werden und

- in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert bzw.   vermieden werden.

 

In diesem Zusammenhang fand am 04.08.2020 ein Erläuterungstermin zur Vorinformation bei Herrn Landrat Bayerstorfer mit weiteren Vertretern des Landratsamtes Erding statt.

 

Für den Markt Isen besteht vorab Gelegenheit, sich zu gemeindlichen Belangen und Planungen zu äußern.

Grundsätzlich sind die Hochwasserrisikogebiete aber verpflichtend als Überschwemmungsgebiet festzusetzen.

 

Die Unterlagen zum ermittelten Überschwemmungsgebiet wurden dem Markt Isen zur Verfügung gestellt.

 

Gemeindliche Planungen, insbesondere die geplante Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen sowie das Baugebiet „südliche Haager Straße“, sind von dem ermittelten Überschwemmungsbereich nicht betroffen.

 

Im Übrigen werden im Rahmen des integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes auch seitens des Marktes Isen weitere Überschwemmungsbereiche für Gewässer dritter Ordnung ermittelt.

 

 


Beschluss:

 

Seitens des Marktes Isen bestehen gegen die geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Schinderbaches keine Bedenken.