Beschluss: beraten

  • Corona-Ferienbetreuung für Schulkinder

 

Die Vorsitzende informiert das Gremium, dass es für die Betreuung von Schulkindern in den Sommerferien für die Zeit von 03.08. bis 04.09.2020 eine Förderung von 2.200 € pro Gruppe und Woche vom Freistaat Bayern gibt. Voraussetzung ist, dass je Gruppe 6 – 12 Kinder der 1. bis 6. Klasse zusammenkommen. Die Eltern müssen nachweisen, dass keine andere Möglichkeit besteht (Urlaub bereits aufgebraucht). Es sollen Teilnehmerbeiträge bis zu 50 € pro Woche erhoben werden, die Gemeinde muss in derselben Höhe zuzahlen. Förderstelle ist der Bayerische Jugendring.

 

Herr Oberhofer hat den Bedarf an der Grund- und Mittelschule Isen abgefragt, jedoch gab es nur eine geringe Resonanz (5 Kinder der Grundschule und 1 Kind der Mittelschule). Die Mindestzahlen wurden damit nicht erreicht. Da jedoch die Möglichkeit besteht, sich mit anderen Schulen zusammenzuschließen, wurden die Nachbargemeinden St. Wolfgang und Lengdorf angefragt. In Lengdorf gibt es keine Interessenten, in St. Wolfgang jedoch schon:

 

                                    Isen                 St. Wolfgang               Gesamtzahl Kinder

           03.08.-07.08.     4                                9                                  13

           10.08.-14.08.     2                                3                                    5

           17.08.-21.08.     0                                0                                    0

           24.08.-28.08.     1                                2                                    3

           31.08.-04.09.     1                                5                                    6.

 

Somit kommen zwei Betreuungswochen zustande. Für diese beiden Wochen vom 03.08. und 31.08. konnte Betreuungspersonal aus der OGS Isen und der Mittagsbetreuung St. Wolfgang gefunden werden. Da die OGS Isen von der Brücke Erding betrieben wird, stellt der Markt Isen die beiden Damen für 1 Woche im kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis an. Das übrige Personal ist bei der Gemeinde St. Wolfgang angestellt. Die Betreuung in der Woche vom 03.08. findet in Isen statt, die Betreuung in der Woche vom 31.08. in St. Wolfgang. Herr Oberhofer hat die Eltern, die sich für eine Betreuung gemeldet hatten, informiert und denjenigen, die eine andere Woche angemeldet hatten, die Möglichkeit eröffnet, in eine der beiden Wochen zu wechseln, die angeboten werden.

 

Für die Ferienbetreuung wurde vom Markt Isen ein gemeinsamer Förderantrag für Isen und St. Wolfgang gestellt. Nach telefonischer Mitteilung des Bearbeiters ist dies möglich und wird begrüßt. Die Kosten für die Ferienbetreuung werden die Fördersumme voraussichtlich nicht übersteigen; der Markt hat lediglich den Eigenanteil in Höhe der Elternbeiträge zu übernehmen. Geplant ist aktuell ein Anteil von wöchentlich 50 € für 8:00 – 16:00 Uhr und 25 € für 08:00 – 12:00 Uhr.

 

 

  • Städtebauförderung; Kommunales Förderprogramm und Rahmenplan öffentlicher Raum

 

Im Gespräch mit der Regierung von Oberbayern wurde festgestellt, dass möglicherweise zwei für den Markt Isen interessante Programme im Rahmen der Städtebauförderung bestehen:

 

1. Kommunales Förderprogramm (d.h. der Markt fördert die Instandhaltung privater Gebäude):

  • Richtlinie des Marktes Isen nötig
  • Förderfähig sind: Fassade, Barrierefreiheit, Eingangsbereich
  • Fördergebiet entspricht dem Gebiet der Sanierungssatzung
  • Anreizförderung zwischen 5.000 – 15.000 € pro Objekt, wobei max. 30 % zuwendungsfähig sind und die ROB 60 %, die Kommune 40 % dieser 30 % trägt (d.h.: kostet die Sanierung 100.000 € und sind davon 30.000 € zuwendungsfähig, erhält der Eigentümer vom Markt Isen 12.000 € und vom Freistaat 18.000 €).
  • Ob Zuwendungsfähigkeit besteht, ist jeweils fachlich zu prüfen, üblicherweise durch ein geeignetes Büro (z.B. Plankreis).

 

2. Rahmenplan öffentlicher Raum

  • = Grundlage für Planungen im Verkehrsbereich, die gefördert werden sollen. Ist der Rahmenplan detailliert genug bzgl. einzelner Maßnahmen, ist später für diese keine Entwurfsplanung mehr nötig, so dass eine Begleitung durch unser technisches Bauamt ausreichend wäre.
  • Umgriff ist zu definieren; nicht zu groß, sonst keine Detailbetrachtung möglich
  • Vertiefungsbereich, in dem einzelne Maßnahmen detailliert beschrieben werden
  • Bürgerbeteiligung nötig, Zeitpunkt und Art/Umfang sollte überlegt werden
  • Leistungsbild ist erforderlich; kann vom Markt Isen in Abstimmung mit der ROB erstellt werden, wobei zu einzelnen Punkten der Plankreis eingebunden werden kann. Da der Plankreis selbst Interesse an einem Angebot hat, dürfte er nicht tiefer mit einbezogen werden.

 

Wenn Interesse seitens des Marktgemeinderates besteht, würde die Verwaltung hierzu nähere Informationen einholen. Beide Projekte könnten in den Jahresantrag 2021 der Städtebauförderung aufgenommen werden.

 

Das Interesse besteht, die Verwaltung soll Informationen zu den beiden Programmen einholen.