Beschluss: beraten

  • Sachstand bzgl. der Planung eines Schweinestalls (Tierwohlstall) bei Aschberg

 

Aus dem Gremium wird angefragt, wie der Sachstand bzgl. des in den Medien bereits präsenten und in der Bevölkerung kontrovers diskutierten Stalls ist.

 

Die Vorsitzende erläutert, dass dem Markt Isen noch kein Bauantrag vorliegt; bisher hat lediglich ein Vorgespräch des Bauwerbers mit der Ersten Bürgermeisterin und dem Leiter des Bauamtes stattgefunden. Die Art der Tierhaltung hat durchaus überzeugt, die Standortfindung könnte jedoch problematisch sein. Denn obwohl man mit einem Tierwohlstall einverstanden sein kann, ist die Standortfrage aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sicherlich genau zu betrachten. Entscheidungsbefugt ist jedoch nicht die Kommune, sondern das Landratsamt als Genehmigungsbehörde. Allerdings: wenn der mögliche Betreiber eines solchen Betriebes privilegiert ist, das Vorhaben an der gewünschten Stelle zulässig ist und alle Auflagen der Genehmigungsbehörde erfüllt sind, ist er grundsätzlich genehmigungsfähig. Eine konkrete Bewertung der einzelnen Kriterien kann erst erfolgen, wenn ein Bauantrag eingereicht wird.

 

In Hinblick auf die Onlinepetition führt die Geschäftsleiterin ergänzend an: auch wenn diese sich an die Kommune richten sollte, hat sie rein rechtlich keinerlei Wirkung. Bei einer solchen Petition kann jeder, egal ob betroffen oder nicht, egal ob in Isen oder anderswo ansässig, unterschreiben. Sollte im vorliegenden Fall ein Bauantrag eingereicht werden, wäre der Markt Isen zudem der falsche Adressat für eine Petition, da die Kommune im Rahmen des Bauantragsverfahrens lediglich innerhalb eines genau definierten Zuständigkeitsfeldes ihre Stellungnahme zu dem Bauantrag abgibt, bevor dieser an das Landratsamt zur Genehmigung weitergegeben wird.