Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung hat der Marktgemeinderat die Referenten festgelegt. Um deren Aufgaben, Rechte und Pflichten näher zu definieren, soll nun eine Referentenordnung erlassen werden.


Beschluss:

 

Der Markt Isen erlässt in Ergänzung zu § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung folgende

 

Referentenordnung über die

Rechtsstellung und Zuständigkeit der Referenten

 

Soweit nicht bereits geschlechtsneutrale Formulierungen vorgesehen sind, schließt die zur Erleichterung des Leseflusses gewählte männliche Form alle weiteren Geschlechter gleichberechtigt ein.

 

§ 1 Referentenämter

 

Der Marktgemeinderat überträgt nach § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) den Referenten im Rahmen von Art. 46 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) die nachfolgend aufgeführten und in § 6 näher beschriebenen Bereiche zur Wahrnehmung repräsentativer und moderierender Aufgaben.

 

Für die Amtszeit von 01.05.2020 bis 30.04.2026 werden folgende Referenten bestellt:

 

Bereich

Referent*innen

Familie, Senioren und Soziales

Manuela Maier und Florian Lechner

Feuerwehr

Andreas Maier

Heimatgeschichte

Bernhard Schex

Jugend

Martin Jell

Kultur

Gerhard Aimer-Kollroß und Lena Geiger

Umwelt, Ortsgestaltung und Friedhof

Florian Geiger und Lorenz Liebl

Vereine und Sport

Michael Kunze und Erhard Aicher

Volksfest

Hans Schrimpf

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Michael Betz

Wirtschaft

Wolfgang Betz

 

 

§ 2 Rechte und Pflichten

 

(1) Die Referenten haben in ihrem Aufgabenbereich ausschließlich gemeindliche Interessen wahrzunehmen. Sie arbeiten eng mit der Ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung zusammen und verstehen sich als Mittler zwischen Marktgemeinderat, Verwaltung sowie den Bürgern und Interessensverbänden im jeweiligen Aufgabenbereich.

 

(2) Für das Recht auf Akteneinsicht im jeweiligen Aufgabenbereich gilt § 3 Abs. 5 der GeschO entsprechend. Die Referenten erhalten darüber hinaus für ihren Aufgabenbereich jederzeit Auskunft über die noch verfügbaren Haushaltsmittel. 

 

(3) Die Referenten sind berechtigt und verpflichtet, sich persönlich über die ihnen zugeteilten Einrichtungen und Aufgabenbereiche zu unterrichten, entsprechende Anträge vorzubereiten und einzubringen, sowie zweckdienliche Verwaltungsmaßnahmen anzuregen. Sie bringen zu ihrem Aufgabenbereich beratungsfähig ausgearbeitete und mit den Betroffenen abgestimmte Vorschläge und Empfehlungen ein. Soweit möglich, betreuen sie die Projekte auch in der Umsetzungsphase eigenverantwortlich.

 

(4) Die Referenten vertreten im Marktgemeinderat die Belange ihres Aufgabenbereichs. Ein Referent kann zu jeder Ausschusssitzung, in der Sachverhalte seines Aufgabenbereichs beraten werden, geladen und gehört werden, sofern er nicht selbst Mitglied des Ausschusses ist. In diesen Fällen erhält er Rederecht, auch wenn er dem Ausschuss nicht angehört.

 

(5) Die Referenten sind verpflichtet, einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht über ihre Tätigkeit im Marktgemeinderat abzugeben. Der Bericht soll vor Abschluss der jeweiligen Jahresrechnung erfolgen.

 

 

§ 3 Zusammenarbeit mit der Verwaltung

 

Die Referenten können sich in der Verwaltung über Sachverhalte, die ihren Aufgabenbereich betreffen, jederzeit informieren und beraten lassen. Dabei sind die Termine im Rahmen der geltenden Geschäftszeiten mit dem jeweils zuständigen Sachgebietsleiter zu vereinbaren. Die Sachgebietsleiter können entsprechende Anfragen nach eigenem Ermessen an fachkundige Mitarbeiter delegieren.

 

 

§ 4 Bereitstellung von Personal-, Sach- und Finanzmitteln

 

(1) Die Referenten erhalten kein eigenes Budget. Sie haben ein Auskunftsrecht bzgl. der in ihrem Aufgabenbereich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, sowie ein Vorschlagsrecht bzgl. dieser Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung. Die Entscheidung über den Einsatz von Geldmitteln trifft je nach Zuständigkeitsregelung der GeschO der Marktgemeinderat, ein Ausschuss oder die Erste Bürgermeisterin.

 

(2) Die Inanspruchnahme von Personal oder Sachmitteln des Marktes Isen durch einen Referenten bedarf der Zustimmung der Ersten Bürgermeisterin, die bei ihrer Entscheidung die vorrangige Sicherstellung des laufenden Geschäftsgangs und die Umsetzung der Marktgemeinderatsbeschlüsse zu berücksichtigen hat.

 

 

§ 5 Vertretung des Marktes Isen nach außen

 

(1) Der Markt Isen wird ausschließlich durch die Erste Bürgermeisterin nach außen vertreten. Sie kann im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnis unter Beachtung des Art. 39 Abs. 2 GO den Referenten eine Vollmacht zur Vertretung des Marktes erteilen.

 

(2) Die Vertretung des Marktes Isen durch Referenten bei offiziellen Anlässen ist daher durch die Erste Bürgermeisterin in jedem Einzelfall zu genehmigen.

 

 

§ 6 Aufgaben und Zuständigkeiten

 

(1) Die jeweiligen Aufgabenbereiche des Referenten ergeben sich aus seiner Funktionsbezeichnung. Die Einzelaufgaben sind wie folgt geregelt:

 

Familie, Senioren und Soziales

·                    Ansprechpartner für und Vernetzung von Familien in allen Lebenslagen

·                    Bedarfsermittlung von Angeboten für Familien

·                    Schnittstelle zwischen den Kindertagesstätten untereinander und zum Rathaus

·                    Barrierefreiheit

·                    Ansprechpartner für und Vernetzung von Senioren

·                    Bedarfsermittlung von Angeboten für Senioren

·                    Schnittstelle zwischen den Seniorenvertretungen und Gruppen, die in der Seniorenarbeit tätig sind

·                    Erstellen eines Leitfadens „Familien im Markt Isen / Senioren im Markt Isen“

 

 

Feuerwehr

·                    Stellungnahme zur Notwendigkeit von geplanten Beschaffungen im Feuerwehrbereich

·                    Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan bei Neuerstellung / Aktualisierung

·                    Schnittstelle zwischen den Feuerwehren des Marktes Isen

·                    Schnittstelle zur BRK-Rettungswache und BRK-Bereitschaft Isen

·                    Regelmäßige Besprechungen mit den Feuerwehren (nach Bedarf)

·                    Teilnahme an Vergabeverhandlungen und –verfahren im Feuerwehrbereich

 

 

Heimatgeschichte

·         Einführung eines digitalen Marktführers zur Geschichte des Marktes Isen

·         Heimatmuseum und Ortschroniken

·         Einbindung von Privatarchiven

 

 

Jugend

·                    Regelmäßige Besprechungen mit den Jugendsozialarbeitern

·                    Schnittstelle zwischen den Jugendsozialarbeitern, den Jugendlichen und dem Marktgemeinderat

 

 

Kultur

·                    „Eventmanager“ des Marktes Isen

·                    Gestaltung des kulturellen Rahmenprogramms der Märkte

·                    Koordination der kulturellen Nutzung des Sitzungssaals im Rathaus

·                    Ansprechpartner für Künstler und Kulturtreibende vor Ort

·                    Einrichtung und Leitung eines Kulturbeirates, soweit erforderlich

 

 

Umwelt, Ortsgestaltung und Friedhof

·                     Ansprechpartner für Friedhofsangelegenheiten

·                     Gestaltung öffentlicher Flächen

·                     Gestaltung von (nicht amtlicher) Beschilderung, z.B. Ortseingangstafeln

·                     Ansprechpartner für Klima-, Umwelt- und Artenschutz

·                     Prüfung kommunaler Konzepte und Vorhaben in Hinblick auf Klima-, Umwelt-

und Artenschutz

·                     Organisation und Begleitung von Umweltaktionen (z.B. Rama Dama)

·                     Ansprechpartner in Fragen der Energieversorgung

·                     Elektromobilität und ÖPNV

 

 

Vereine und Sport

·                     Ansprechpartner für Belange der Vereine

·                     Schnittstelle zwischen Vereinen und Verwaltung / Marktgemeinderat

·                     Koordination der Vereine

·                     Repräsentation des Marktes Isen bei Vereinsveranstaltungen

 

 

Volksfest

·                    „Eventmanager“ für das Volksfest: Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung Zusammenstellung des Programms

·                    Suche und Koordination von Festwirt und Schaustellern

·                    Plakatierung und Öffentlichkeitsarbeit

·                    Ansprechpartner für Betreiber, Schausteller, Volksfestpersonal

 

 

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

·                    Teilnahme an Vergabeverhandlungen und –verfahren im Bereich Wasser/ Abwasser

·                    Teilnahme an Anliegerversammlungen im Bereich Wasser / Abwasser

·                    Ansprechpartner für Bürger

 

 

Wirtschaft

·                     Abstimmung mit dem Werbering

·                     Ansprechpartner für Bedarfe lokaler Betriebe

·                     Stellungnahme bei Ausweisung / Entwicklung neuer Gewerbegebiete

·                     Nachverfolgung von Gebäudeleerstand

·                     Standortmarketing

 

 

§ 7 Änderung der Referentenordnung

 

Diese Referentenordnung kann durch Beschluss des Marktgemeinderats geändert werden.

 

 

§ 8 Verteilung der Referentenordnung

 

Jedem Mitglied des Marktgemeinderats ist ein Exemplar der Referentenordnung auszuhändigen. Im Übrigen liegt die Referentenordnung zur allgemeinen Einsicht in der Gemeindeverwaltung auf.

 

 

§ 9 Inkrafttreten

 

Diese Referentenordnung tritt mit Wirkung vom 28.05.2020 in Kraft.