Sachverhalt:
In der letzten Sitzung hat der Marktgemeinderat die Referenten festgelegt. Um deren Aufgaben, Rechte und Pflichten näher zu definieren, soll nun eine Referentenordnung erlassen werden.
Beschluss:
Der
Markt Isen erlässt in Ergänzung zu § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung folgende
Referentenordnung über die
Rechtsstellung und Zuständigkeit der Referenten
Soweit nicht bereits geschlechtsneutrale
Formulierungen vorgesehen sind, schließt die zur Erleichterung des Leseflusses
gewählte männliche Form alle weiteren Geschlechter gleichberechtigt ein.
§ 1 Referentenämter
Der Marktgemeinderat überträgt nach § 3 Abs. 3 der
Geschäftsordnung (GeschO) den Referenten im Rahmen von Art. 46 Abs. 1 Satz 2
i.V.m. Art. 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) die nachfolgend aufgeführten und
in § 6 näher beschriebenen Bereiche zur Wahrnehmung repräsentativer und
moderierender Aufgaben.
Für die Amtszeit von 01.05.2020 bis 30.04.2026
werden folgende Referenten bestellt:
Bereich |
Referent*innen |
Familie,
Senioren und Soziales |
Manuela
Maier und Florian Lechner |
Feuerwehr |
Andreas
Maier |
Heimatgeschichte |
Bernhard
Schex |
Jugend |
Martin
Jell |
Kultur |
Gerhard
Aimer-Kollroß und Lena Geiger |
Umwelt,
Ortsgestaltung und Friedhof |
Florian
Geiger und Lorenz Liebl |
Vereine
und Sport |
Michael
Kunze und Erhard Aicher |
Volksfest |
Hans
Schrimpf |
Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung |
Michael
Betz |
Wirtschaft |
Wolfgang
Betz |
§ 2 Rechte und Pflichten
(1) Die Referenten haben in ihrem Aufgabenbereich
ausschließlich gemeindliche Interessen wahrzunehmen. Sie arbeiten eng mit der
Ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung zusammen und verstehen sich als
Mittler zwischen Marktgemeinderat, Verwaltung sowie den Bürgern und
Interessensverbänden im jeweiligen Aufgabenbereich.
(2) Für das Recht auf Akteneinsicht im jeweiligen
Aufgabenbereich gilt § 3 Abs. 5 der GeschO entsprechend. Die Referenten
erhalten darüber hinaus für ihren Aufgabenbereich jederzeit Auskunft über die
noch verfügbaren Haushaltsmittel.
(3) Die Referenten sind berechtigt und verpflichtet, sich persönlich über die ihnen zugeteilten Einrichtungen und Aufgabenbereiche zu unterrichten, entsprechende Anträge vorzubereiten und einzubringen, sowie zweckdienliche Verwaltungsmaßnahmen anzuregen. Sie bringen zu ihrem Aufgabenbereich beratungsfähig ausgearbeitete und mit den Betroffenen abgestimmte Vorschläge und Empfehlungen ein. Soweit möglich, betreuen sie die Projekte auch in der Umsetzungsphase eigenverantwortlich.
(4) Die Referenten vertreten im Marktgemeinderat die Belange ihres Aufgabenbereichs. Ein Referent kann zu jeder Ausschusssitzung, in der Sachverhalte seines Aufgabenbereichs beraten werden, geladen und gehört werden, sofern er nicht selbst Mitglied des Ausschusses ist. In diesen Fällen erhält er Rederecht, auch wenn er dem Ausschuss nicht angehört.
(5) Die Referenten sind verpflichtet, einmal im
Jahr einen Rechenschaftsbericht über ihre Tätigkeit im Marktgemeinderat
abzugeben. Der Bericht soll vor Abschluss der jeweiligen Jahresrechnung
erfolgen.
§ 3 Zusammenarbeit mit der Verwaltung
Die Referenten können sich in der Verwaltung über
Sachverhalte, die ihren Aufgabenbereich betreffen, jederzeit informieren und
beraten lassen. Dabei sind die Termine im Rahmen der geltenden Geschäftszeiten
mit dem jeweils zuständigen Sachgebietsleiter zu vereinbaren. Die
Sachgebietsleiter können entsprechende Anfragen nach eigenem Ermessen an
fachkundige Mitarbeiter delegieren.
§ 4 Bereitstellung von Personal-, Sach- und Finanzmitteln
(1) Die Referenten erhalten kein eigenes Budget.
Sie haben ein Auskunftsrecht bzgl. der in ihrem Aufgabenbereich zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel, sowie ein Vorschlagsrecht bzgl. dieser
Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung. Die Entscheidung über den
Einsatz von Geldmitteln trifft je nach Zuständigkeitsregelung der GeschO der
Marktgemeinderat, ein Ausschuss oder die Erste Bürgermeisterin.
(2) Die Inanspruchnahme von Personal oder
Sachmitteln des Marktes Isen durch einen Referenten bedarf der Zustimmung der
Ersten Bürgermeisterin, die bei ihrer Entscheidung die vorrangige
Sicherstellung des laufenden Geschäftsgangs und die Umsetzung der
Marktgemeinderatsbeschlüsse zu berücksichtigen hat.
§ 5 Vertretung des Marktes Isen nach außen
(1) Der Markt Isen wird ausschließlich durch die
Erste Bürgermeisterin nach außen vertreten. Sie kann im Rahmen ihrer
Vertretungsbefugnis unter Beachtung des Art. 39 Abs. 2 GO den Referenten eine
Vollmacht zur Vertretung des Marktes erteilen.
(2) Die Vertretung des Marktes Isen durch
Referenten bei offiziellen Anlässen ist daher durch die Erste Bürgermeisterin
in jedem Einzelfall zu genehmigen.
§ 6 Aufgaben und Zuständigkeiten
(1) Die jeweiligen Aufgabenbereiche des Referenten
ergeben sich aus seiner Funktionsbezeichnung. Die Einzelaufgaben sind wie folgt
geregelt:
Familie, Senioren und Soziales
·
Ansprechpartner für und Vernetzung von Familien in allen Lebenslagen
·
Bedarfsermittlung von Angeboten für Familien
·
Schnittstelle zwischen den Kindertagesstätten untereinander und zum
Rathaus
·
Barrierefreiheit
·
Ansprechpartner für und Vernetzung von Senioren
·
Bedarfsermittlung von Angeboten für Senioren
·
Schnittstelle zwischen den Seniorenvertretungen und Gruppen, die in der
Seniorenarbeit tätig sind
·
Erstellen eines Leitfadens „Familien im Markt Isen / Senioren im Markt
Isen“
Feuerwehr
·
Stellungnahme zur Notwendigkeit von geplanten Beschaffungen im
Feuerwehrbereich
·
Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan bei Neuerstellung /
Aktualisierung
·
Schnittstelle zwischen den Feuerwehren des Marktes Isen
·
Schnittstelle zur BRK-Rettungswache und BRK-Bereitschaft Isen
·
Regelmäßige Besprechungen mit den Feuerwehren (nach Bedarf)
·
Teilnahme an Vergabeverhandlungen und –verfahren im Feuerwehrbereich
Heimatgeschichte
·
Einführung eines digitalen Marktführers zur Geschichte des Marktes Isen
·
Heimatmuseum und Ortschroniken
·
Einbindung von Privatarchiven
Jugend
·
Regelmäßige Besprechungen mit den Jugendsozialarbeitern
·
Schnittstelle zwischen den Jugendsozialarbeitern, den Jugendlichen und
dem Marktgemeinderat
Kultur
· „Eventmanager“ des Marktes Isen
· Gestaltung des kulturellen Rahmenprogramms der Märkte
· Koordination der kulturellen Nutzung des Sitzungssaals im Rathaus
· Ansprechpartner für Künstler und Kulturtreibende vor Ort
· Einrichtung und Leitung eines Kulturbeirates, soweit erforderlich
Umwelt, Ortsgestaltung und Friedhof
·
Ansprechpartner für Friedhofsangelegenheiten
·
Gestaltung öffentlicher Flächen
·
Gestaltung von (nicht amtlicher) Beschilderung, z.B. Ortseingangstafeln
·
Ansprechpartner für Klima-, Umwelt- und Artenschutz
·
Prüfung kommunaler Konzepte und Vorhaben in Hinblick auf Klima-, Umwelt-
und Artenschutz
·
Organisation und Begleitung von Umweltaktionen (z.B. Rama Dama)
·
Ansprechpartner in Fragen der Energieversorgung
·
Elektromobilität und ÖPNV
Vereine und Sport
·
Ansprechpartner für Belange der Vereine
·
Schnittstelle zwischen Vereinen und Verwaltung / Marktgemeinderat
·
Koordination der Vereine
·
Repräsentation des Marktes Isen bei Vereinsveranstaltungen
Volksfest
·
„Eventmanager“ für das Volksfest: Vorbereitung, Durchführung,
Nachbereitung Zusammenstellung des Programms
·
Suche und Koordination von Festwirt und Schaustellern
·
Plakatierung und Öffentlichkeitsarbeit
·
Ansprechpartner für Betreiber, Schausteller, Volksfestpersonal
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
·
Teilnahme an Vergabeverhandlungen und –verfahren im Bereich Wasser/
Abwasser
·
Teilnahme an Anliegerversammlungen im Bereich Wasser / Abwasser
· Ansprechpartner für Bürger
Wirtschaft
·
Abstimmung mit dem Werbering
·
Ansprechpartner für Bedarfe lokaler Betriebe
·
Stellungnahme bei Ausweisung / Entwicklung neuer Gewerbegebiete
·
Nachverfolgung von Gebäudeleerstand
·
Standortmarketing
§ 7 Änderung der Referentenordnung
Diese Referentenordnung kann durch Beschluss des
Marktgemeinderats geändert werden.
§ 8 Verteilung der Referentenordnung
Jedem Mitglied des Marktgemeinderats ist ein
Exemplar der Referentenordnung auszuhändigen. Im Übrigen liegt die
Referentenordnung zur allgemeinen Einsicht in der Gemeindeverwaltung auf.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Referentenordnung tritt mit Wirkung vom
28.05.2020 in Kraft.