Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für die Obdachlosenunterkünfte des Marktes Isen, derzeit das alte Lehrerwohnhaus in der Mühlbachstr. 4 und das Lohmaier-Haus am Gries 1, existieren bisher keine Benutzungssatzungen.

Um die Benutzung sowohl für den Markt Isen als auch für die Benutzer verbindlich zu regeln, sollte eine Benutzungssatzung erlassen werden. Diese bildet gleichzeitig die Grundlage für die ebenfalls neu zu erlassende Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft.

 

 

Rechtliche Betrachtung

 

Gemeinden können die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen gemäß Art. 23, 24 der Gemeindeordnung (GO) durch Satzung regeln.

In der Satzung können Verhaltensregeln aufgestellt werden, und es kann beispielsweise die Nutzungsberechtigung und das Ende der Nutzungsberechtigung geregelt werden.

Weiterhin kann die Satzung bewehrt, d.h. Verstöße mit Bußgeld bedroht werden, Art. 24 Abs. 2 Satz 1 und 2 GO.

 

Mit der Bewehrung der Satzung werden der Verwaltung Mittel an die Hand gegeben, auf nicht angemessenes Verhalten zu reagieren, und den ordnungsgemäßen Betrieb der Unterkunft zu gewährleisten.

 

Benutzungssatzung für die Obdachlosenunterkunft

 

Die Benutzungssatzung hat folgenden Inhalt (siehe auch Anlage):

 

§ 1 Öffentliche Einrichtung; Zweckbestimmung

§ 2 Zuweisung; öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis

§ 3 Ärztliche Untersuchung

§ 4 Benutzungsregelungen

§ 5 Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten

§ 6 Umquartierung

§ 7 Beendigung des Benutzungsverhältnisses

§ 8 Räumung und Rückgabe

§ 9 Haftung

§ 10 Anordnungen für den Einzelfall, Zwangsmittel

§ 11 Ordnungswidrigkeiten

§ 12 Gebührenerhebung

§ 13 Datenschutz

§ 14 Inkrafttreten

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, für die gemeindlichen Obdachlosenunterkünfte eine Benutzungssatzung (Obdachlosenunterkunftssatzung 2020 – OBS 2020) in der beiliegenden Fassung zu erlassen.