Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die persönliche Beteiligung von Frau Hibler.

Frau Hibler darf an diesem Tagesordnungspunkt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht teilnehmen. Herr Zweiter Bürgermeister Feuerer übernimmt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis:           20 : 0

 

Gemeinden können gem. § 2 Abs. 3 der Ausführungsverordnung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird. Die Bestellung erfolgt jeweils für eine Amtsperiode und ist stets widerruflich.

 

Da Bürgermeister von einigen Bürgern gerne als Eheschließungsstandesbeamte gewünscht werden, sollte eine entsprechende Bestellung von Frau Hibler erfolgen.  


Beschluss:

 

Die Erste Bürgermeisterin des Marktes Isen, Frau Irmgard Hibler, wird für die Amtszeit von 01.05.2020 bis 30.04.2026 stets widerruflich zur Standesbeamtin bestellt. Ihr Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.