Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nach Art. 45 Abs. 1 GO hat sich der Marktgemeinderat eine Geschäftsordnung zu geben. Die alte Geschäftsordnung tritt kraft Gesetzes mit Ablauf der Amtszeit des alten Marktgemeinderates außer Kraft. Deshalb ist eine Geschäftsordnung förmlich neu zu erlassen.

 

Da viele Räte neu im Gremium sind, soll der Erlass einer neuen Geschäftsordnung ausführlich behandelt und abgestimmt werden.

 

Aus diesem Grund soll die bisherige Geschäftsordnung bis zum Erlass der neuen Geschäftsordnung beibehalten werden.  


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die bisherige Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat vom 14.05.2014 bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung zu übernehmen.