Beschluss: beraten

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 27 Abs. 1 und 2 KWBG sind die weiteren Bürgermeister ebenso zu vereidigen wie neu gewählte Erste Bürgermeister.

 

Diensteidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Frau Erste Bürgermeisterin Hibler vereidigt den Zweiten und Dritten Bürgermeister des Marktes Isen mit der Eidesformel gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG.