Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO wählt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Über die Anzahl der weiteren Bürgermeister hat der Marktgemeinderat durch einfachen Beschluss zu entscheiden. Weitere Bürgermeister sind im Regelfall Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister).

 

Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen. Näheres über das Beamtenverhältnis regelt das Gesetz über Kommunale Wahlbeamte (KWBG).

 

Bisher gab es zwei weitere Bürgermeister*innen. Es wird vorgeschlagen, an dieser bewährten Praxis festzuhalten.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, für die Dauer der Amtszeit von 01.05.2020 bis 30.04.2026 zwei weitere Bürgermeister*innen zu wählen. Die weiteren Bürgermeister*innen sind Ehrenbeamte des Marktes Isen (Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO).