Beschluss: beraten

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Marktgemeinderatssitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt die Erste Bürgermeisterin ab.

 

Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden (Art. 31 Abs. 4 Satz 6 GO).

 

Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

 

Frau Erste Bürgermeisterin Hibler vereidigt die neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder Erhard Aicher, Gerhard Aimer-Kollroß, Wolfgang Betz, Josef Keilhacker, Carina Kellner, Michael Kunze, Florian Lechner, Lorenz Liebl, Andreas Maier, Manuela Maier und Bernhard Schex mit dem Wortlaut der Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO.