Beschluss: beraten

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 27 des Kommunal-Wahlbeamten-Gesetzes (KWBG) in Verbindung mit § 38 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) leistet die neue Erste Bürgermeisterin zu Beginn der ersten Sitzung, die der Marktgemeinderat nach Beginn Ihrer Amtszeit abhält, den Diensteid.

 

Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Den Diensteid der Ersten Bürgermeisterin nimmt Herr Michael Betz als dienstältestes anwesendes Gemeinderatsmitglied ab. Er vereidigt Frau Irmgard Hibler mit dem Wortlaut der Eidesformel gemäß Art 27 Abs. 1 Satz 2 KWBG.