Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 19.11.2024 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Taubrunnenweg 6, Fl.-Nr. 28/2, Gemarkung Mittbach

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mittbach“.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist folgende Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig:

 

-       Statt einer Kniestockhöhe von 1,25 m soll ein Kniestock mit 2,29 m Höhe errichtet werden.

 

Die notwendige Befreiung berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar. Die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.

Der notwendigen Befreiung hinsichtlich der Kniestockhöhe wird zugestimmt.