Sitzung: 03.12.2024 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: FV/563/2024
Sachverhalt:
In der Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Isen werden die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt um 1.260 € vermindert und die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt um 265.655 € erhöht.
Die Kreditermächtigung des Marktes Isen wird von 6.760.000 € um 2.190.000 € auf 8.950.000 € erhöht.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird von 13.570.500 € um 4.293.000 € auf 17.863.500 € erhöht.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Isen wie folgt:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
des Marktes Isen
Landkreis Erding
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Isen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan des Haushaltes des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
damit werden
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erhöht |
vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des |
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um |
um |
Haushaltsplanes einschließlich |
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des Nachtrages |
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gegenüber bisher |
auf nunmehr verändert. |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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a) im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
568.740 |
570.000 |
15.334.078 |
15.332.818 |
die Ausgaben |
622.100 |
623.360 |
15.334.078 |
15.332.818 |
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b) im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
5.232.385 |
4.966.730 |
17.283.787 |
17.549.442 |
die Ausgaben |
3.551.050 |
3.285.395 |
17.283.787 |
17.549.442 |
§ 2
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für den Haushalt des Marktes Isen wird von bisher 6.760.000 € auf nunmehr 8.950.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für den Haushalt des Marktes Isen wird von bisher 13.570.500 € auf nunmehr 17.863.500 € festgesetzt.
§ 4
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung vom 23.05.2024 bleiben unverändert und gelten weiter fort.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.