Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

In der Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Isen werden die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt um 1.260 € vermindert und die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt um 265.655 € erhöht.

 

Die Kreditermächtigung des Marktes Isen wird von 6.760.000 € um 2.190.000 € auf 8.950.000 € erhöht.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird von 13.570.500 € um 4.293.000 € auf 17.863.500 € erhöht.

 

 

 


Beschluss:

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Isen wie folgt:

 

 

1.   Nachtragshaushaltssatzung

des Marktes Isen

Landkreis Erding

für das Haushaltsjahr 2024

 

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Isen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan des Haushaltes des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

damit werden

 

 

erhöht

vermindert

und damit der Gesamtbetrag des

 

um

um

Haushaltsplanes einschließlich

 

 

 

des Nachtrages

 

 

 

 

gegenüber

bisher

 

auf nunmehr

verändert.

 

 

 

 

 

 

a) im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    die Einnahmen

 

568.740

570.000

15.334.078

15.332.818

    die Ausgaben

622.100

623.360

15.334.078

15.332.818

 

 

 

 

 

b) im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    die Einnahmen

 

5.232.385

4.966.730

17.283.787

17.549.442

    die Ausgaben

3.551.050

3.285.395

17.283.787

17.549.442

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für den Haushalt des Marktes Isen wird von bisher 6.760.000 € auf nunmehr 8.950.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für den Haushalt des Marktes Isen wird von bisher 13.570.500 € auf nunmehr 17.863.500 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung vom 23.05.2024 bleiben unverändert und gelten weiter fort.

 

 

§ 5

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.