Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

1.    Die Bedarfsanmeldung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm wiedergeben soll – gemäß den Ergebnissen laufender städtebaulicher Untersuchungen. Es dient zur Beantragung eines Bewilligungsrahmens für die Ortskernsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar, für die Folgejahre. Der Schwerpunkt liegt im Jahr 2025 auf dem Umbau gem. Ergebnis Rahmenplan (Kreuzung Münchner Straße/Gries) sowie auf dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Fassadengestaltungsmaßnahmen und der Neugestaltung der Aufenthaltsfläche Am Gries.

Die Kosten der angemeldeten Vorhaben liegen für 2025 bei 110.000 €.

Der Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2025 muss bis spätestens 02.12.24 bei der Regierung von Oberbayern vorliegen.

Die Verwaltung hat die erforderlichen Unterlagen für den Jahresantrag zusammengestellt und bei der Regierung von Oberbayern fristgerecht eingereicht.

 

2.    Der Marktgemeinderat nimmt den unter Nr. 1 dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Isen beschließt den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2025. Der Schwerpunkt liegt im Jahr 2025 auf dem Umbau gem. Ergebnis Rahmenplan (Kreuzung Münchner Straße/Gries), auf dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Fassadengestaltungsmaßnahmen sowie der Neugestaltung der Aufenthaltsfläche Am Gries. Der erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt des Marktes Isen unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage bereitgestellt. Da wegen der Haushaltslage nicht alle Maßnahmen auf einmal durchgeführt werden können, kann die Regierung von Oberbayern jeweils eine Bewilligung in Raten vorsehen.