Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In den letzten Monaten fanden Gespräche mit den Vereinen und Gruppierungen statt, die Räumlichkeiten in den kommunalen Liegenschaften nutzen. Der Markt Isen beabsichtigt, ab dem kommenden Jahr einen Nebenkostenbeitrag zu erheben; die Entscheidung des Marktgemeinderates über die Erhebung der Beiträge und falls sie erhoben werden, über deren Höhe wird Ende diesen bzw. Anfang nächsten Jahres getroffen.

 

Im Freizeitheim wird ein Raum von sechs Musikgruppen genutzt. Diese stellen nun folgenden Antrag:

 

„Wir beantragen hiermit die Befreiung von einer direkten Erhebung einer Betriebskostenbeteiligung für den Musikraum im Freizeitheim.

 

Alternativ wird beantragt, eine Beteiligung an den Betriebskosten indirekt zu leisten, nämlich durch Einnahmen aus einer jährlichen, zusätzlichen Konzertveranstaltung der Marktgemeinde Isen, bei der die Musikgruppen ihre Anlagen kostenlos bereitstellen und unentgeltlich spielen. Die Einnahmen würden direkt an die Gemeindekasse fließen, um eine mögliche Kostenbeteiligung für den Musikraum im Freizeitheim zu begleichen. Mögliche Überschüsse könnten für andere soziale Projekte freigegeben werden.

 

Begründung:

·         Momentan proben 6 Isener Bands im Musikraum des Freizeitheims: Mad March, Epos-X, Pinklers, Hyper Rioty, Jazz Rabbit Junkies und Rock’n’Rul

·         Die Musikgruppen und Musiker aus dem Freizeitheim sind als offene Interessensgemeinschaft nicht in einem Verein organisiert und haben keine vorhandenen Strukturen, über die ein Unkostenbeitrag nachvollziehbar und nutzungsgerecht erhoben werden könnte.

·         Es ist seit 38 Jahren gelebte Praxis, dass die Musiker des Freizeitheimes, neben der Förderung der musikinteressierten Jugend, als eine Art Gegenleistung für die kostenlose Bereitstellung der Räumlichkeiten, sich engagiert an öffentlichen Isener Veranstaltungen beteiligen, auf Gagen verzichten und kostenlos Anlagen, Lautsprecher und Mikrofon bereitstellen.

·         Vorschlag ist, analog dieser gelebten Praxis, Einnahmen einer zusätzlichen Konzertveranstaltung für die Gemeinde als Beitrag zur Finanzierung der Betriebskosten für den Musikraum im Freizeitheim bereit zu stellen.“


Beschluss:

 

Vorausgehend ist festzuhalten, dass der Beschluss, ob und in welcher Höhe der Markt Isen von den Nutzern der kommunalen Liegenschaften eine Beteiligung an den Nebenkosten erhebt, vom Marktgemeinderat erst in einer der kommenden Sitzungen zu fassen ist. Der Beschluss, ob hiervon eine Abweichung zugelassen wird, kann jedoch vorgezogen behandelt werden. 

 

1.

Dem Antrag auf Befreiung von einer direkten Erhebung einer Betriebskostenbeteiligung für den Musikraum im Freizeitheim wird nicht stattgegeben. Alle Nutzer der kommunalen Liegenschaften sollen in gleicher Weise an den Nebenkosten der Gebäude beteiligt werden.

 

2.

Die Erwirtschaftung der Betriebskostenbeteiligung der Musikgruppen durch ein Konzert wird befürwortet. Die Veranstaltung wird jedoch nicht vom Markt Isen ausgerichtet, sondern hat durch die Musiker selbst zu erfolgen. Eine Entbindung von der Kostentragungspflicht bei geringen Einnahmen erfolgt nicht.