Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Stadt Dorfen, im Markt Isen und in der Gemeinde Taufkirchen steht in den nächsten 5 Jahren jeweils eine Ersatzbeschaffung eines Drehleiterfahrzeugs der Feuerwehr an. 

 

Mit einer Besatzung von drei Feuerwehreinsatzkräften wird das Drehleiterfahrzeug zur Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen wie auch für technische Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung eingesetzt. In Rücksprache mit dem Kreisbrandrat ist für den Markt Isen ein Drehleiterfahrzeug aufgrund der baulichen Situation in Isen zwingend erforderlich (Höhe und geringe Abstände verschiedener Gebäude im Ortskern erfordern eine Drehleiter).

 

Bei einer gemeinsamen Beschaffung desselben Fahrzeugs durch mehrere Kommunen erhöht sich der Fördersatz, der bei ca. 25 % liegt, um 10 % der Fördersumme für jede beteiligte Kommune (d.h. habe ich bei einer Beschaffung von z.B. 1 Mio € einen Basisförderbetrag von 200.000 €, erhalte ich mit dem Kooperationsbonus einen Betrag von 220.000 €). 

Bei dieser gemeinsamen Beschaffung sind gemäß Zuwendungsrichtlinie sowohl bezüglich der Kooperation als auch bezüglich der Bestellung der Feuerwehrfahrzeuge kartell- und vergaberechtliche Vorschriften sowie die KommHV-Kameralistik und die Vergabegrundsätze, die das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegeben hat, zu beachten. Die Förderfähigkeit setzt zudem voraus, dass im Wege der Sammelbestellung baugleiche Feuerwehrfahrzeuge des gleichen Fahrzeugtyps, des gleichen Fahrgestells und des gleichen Aufbaus sowie der gleichen fest eingebauten feuerwehrtechnischen Ausstattung beschafft werden.

 

Die Kommandanten der drei betroffenen Feuerwehren würden eine gemeinsame Beschaffung nach aktuellem Stand befürworten. Die Vorarbeiten für die Ausschreibung, in denen u.a. geklärt wird, ob eine gemeinsame Beschaffung zielführend ist, nehmen viel Zeit in Anspruch und sollten daher frühzeitig begonnen werden. Die Kommunen sind daher aufgefordert, einen Absichtsbeschluss bzgl. der gemeinsamen Beschaffung zu fassen, damit das Beschaffungsgremium gemeindeübergreifend die gemeinsame Konfiguration erarbeiten kann. 

 

Mit dem vorliegenden Beschluss wird noch nicht der Beschaffungsbeschluss für das Drehleiterfahrzeug gefasst, sondern lediglich die Absicht erklärt, die Beschaffung gemeinsam mit den beiden anderen Kommunen in dem o.g. Zeitraum durchführen zu wollen.    


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die gemeinsame Beschaffung von baugleichen Drehleiterfahrzeugen mit der Stadt Dorfen und der Gemeinde Taufkirchen beabsichtigt ist, wobei in Isen das Drehleiterfahrzeug für die FF Isen als Ersatz für die derzeitige Drehleiter beschafft wird. Ziel der Kooperation ist der erhöhte Fördersatz gemäß der Feuerwehrzuwendungsrichtlinie. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kooperation auf Verwaltungsebene in die Wege zu leiten. Der Erste Kommandant der FF Isen wird beauftragt, die Kooperation auf Feuerwehrebene weiterzuführen. Sollten nachhaltige Hindernisse auftreten, die gegen eine gemeinsame Beschaffung sprechen, ist das Gremium zu informieren.