Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 11.04.2024 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Eschenweg 8 in Pemmering, Fl.-Nr. 1022/5, Gemarkung Mittbach

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pemmering Nord“.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig:

 

-       Die Baugrenzen sollen durch das Hauptgebäude nach Süden auf einer Fläche von 1,50 m x 10,00 m und durch einen weiteren Anbau zusätzlich auf einer Fläche von 2,00 m x 6,50 m überschritten werden

-       Die Baugrenzen sollen durch die Errichtung eines Carports nach Süden auf einer Fläche von 1,50 m x 4,00 m überschritten werden

-       Die Baugrenzen sollen durch die Doppelgarage komplett, auf einer Fläche von

8,74 m x 6,26 m überschritten werden.

 

Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit, die Baugrenzen durch Wintergärten mit einer Baugrenze bis 2,50 m Tiefe und 50 % der Gebäudelänge zu überschreiten.

 

Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, erfordern vorliegend keine Befreiung vom Bebauungsplan.

Die Wohnbedürfnisse können auch unter Beachtung des Bebauungsplans befriedigt werden.

Die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen führen auch nicht zu einer nicht beabsichtigten Härte.

 

Die notwendigen Befreiungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Die Befreiungen sind, auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen, nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird versagt.

Den erforderlichen Befreiungen wird nicht zugestimmt.