Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Freischützen Pemmering, vertreten durch Josef Schweiger, haben am 25.04.2024 den Antrag gestellt, folgende Veranstaltung abhalten zu dürfen (Anzeige nach § 19 LStVG und Antrag gemäß § 12 GastG):

  • am 04. Juli 2024 ab 12 Uhr bis 23:59 Uhr, ab 20 Uhr ein Benefiz-Konzert von "Mad March" in Pemmering in der Lindenstraße 7-11 (Freifläche im Eigentum der Kirche) und der Lindenstraße in diesem Bereich
  • am 06. Juli 2024 in der Zeit von 12 bis 24 Uhr eine Gründungsfeier am gleichen Ort.

 

Grund für die Veranstaltungen ist das 100jährige Bestehen der Freischützen Pemmering.

Geplant ist eine Gründungsfeier mit Bewirtung und Speisen am 04.07.2024 und am 06.07.2024, jeweils von 12 bis 23:59 Uhr. Es werden ca. 250 Besucher gleichzeitig erwartet.

 

Die Veranstaltung an sich ist gemäß Art. 19 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes -LStVG- nicht erlaubnis-, sondern nur anzeigepflichtig. Für den beabsichtigten Alkoholausschank ist jedoch eine Gestattung für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb gemäß § 12 Gaststättengesetz -GastG- erforderlich.

 

Um eine Gestattung gemäß § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen erteilen zu können, muss die Tätigkeit gewerbsmäßig sein, und es muss ein besonderer Anlass vorliegen.

 

Die Gewerbsmäßigkeit liegt bei dieser Veranstaltung ohne weiteres vor, vor allem, da Speisen und Getränke nicht zum Selbstkostenpreis abgegeben und Einnahmen für die Freischützen erzielt werden sollen.

Typische Beispiele für einen besonderen Anlass sind dem Bundesverwaltungsgericht zufolge z.B. Volks-, Bürger-, Frühlings-, Sommer-, Herbstfeste, oder Schul-, Jugend- und Vereinsfeste.

Ein Verein kann im Jahr aus verschiedenen Anlässen mehrere Gestattungen erhalten, z.B. für Frühlingsfest, Sommerfest, Weinfest, Herbstfest, Fahnenweihe.

 

Bei der geplanten Veranstaltung liegt mit der Gründungsfeier ein besonderer Grund im Sinne des § 12 Abs. 1 GastG vor, so dass eine Gestattung erteilt werden kann.


Beschluss:

 

Dem Antrag der Freischützen Pemmering auf Durchführung einer Gründungsfeier in Pemmering anlässlich des 100jährigen Bestehens wird zugestimmt.