Sitzung: 20.02.2024 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0
Vorlage: BA/879/2024
Sachverhalt:
Ziel der Digitalisierung des
Flächennutzungsplans ist die digitale
Zusammenfassung rechtswirksamer Darstellungen des Flächennutzungsplans
einschließlich der bisher rechtswirksam gewordenen Änderungen.
Außerdem werden die Darstellungen
auf der Grundlage rechtskräftiger Bebauungspläne der Innenentwicklung und
Satzungen gemäß § 34 BauGB ergänzt.
Im Gegensatz zu einer
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans findet keine Analyse struktureller und
ortsplanerischer Gegebenheiten des Gemeindegebietes und keine planerische
Auseinandersetzung zum Zweck einer künftigen Ortsentwicklung statt.
Die Digitalisierung stellt die
Ergebnisse abgeschlossener Prozesse zusammenfassend dar.
Lediglich auf Flächen, die
bereits bebaut sind und angrenzenden Flächen im räumlichen Zusammenhang, die
über Baurecht verfügen, erfolgt eine Anpassung
der Darstellungen an den Bestand und eine Abweichung vom bisher
rechtswirksamen Stand.
Dabei gibt die digitale Fassung
die Art der Nutzung und die Zweckbestimmungen von Flächen in einer für den
Flächennutzungsplan erforderlichen Genauigkeit (Detailierungsgrad, Maßstab und
Darstellungsmöglichkeiten) wieder.
Aufgrund der technisch
bedingten kleineren Abweichungen von der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung
und da die gegenständliche Änderung ältere rechtswirksame Darstellungen
ersetzen soll, ist ein Bauleitplanverfahren notwendig, um die Verbindlichkeit
der zusammenfassenden Darstellungen im Rahmen der Digitalisierung für Behörden
sicherzustellen.
Die Digitalisierung erleichtert
die Auswertung und Bewertung von Flächen auf Grundlage eines zusammengefassten
digitalen Planwerks sowie den Datenaustausch mit anderen Behörden uns sonstigen
Stellen.
Die
Aufstellung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der zugrundeliegenden Planungen
nicht berührt werden und die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
erfüllt sind.
Im Zuge der Digitalisierung erfolgt auch eine teilweise Integration des Landschaftsplans, des Gewässerentwicklungsplans und des Hochwasserschutzkonzeptes in den Flächennutzungsplan, eine Übernahme aktueller Fachkonzepte (Ökoflächenkataster, Waldfunktionsplan), übergeordneter Planungen (Regionalplan) sowie eine Aktualisierung und Ergänzung (weiterer) nachrichtlicher Übernahmen, Vermerke und Kennzeichnungen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der Digitalisierung des Flächennutzungsplans des Marktes Isen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.