Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Ziel der Digitalisierung des Flächennutzungsplans ist die digitale Zusammenfassung rechtswirksamer Darstellungen des Flächennutzungsplans einschließlich der bisher rechtswirksam gewordenen Änderungen.

Außerdem werden die Darstellungen auf der Grundlage rechtskräftiger Bebauungspläne der Innenentwicklung und Satzungen gemäß § 34 BauGB ergänzt.

Im Gegensatz zu einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplans findet keine Analyse struktureller und ortsplanerischer Gegebenheiten des Gemeindegebietes und keine planerische Auseinandersetzung zum Zweck einer künftigen Ortsentwicklung statt.

Die Digitalisierung stellt die Ergebnisse abgeschlossener Prozesse zusammenfassend dar.

 

Lediglich auf Flächen, die bereits bebaut sind und angrenzenden Flächen im räumlichen Zusammenhang, die über Baurecht verfügen, erfolgt eine Anpassung der Darstellungen an den Bestand und eine Abweichung vom bisher rechtswirksamen Stand.

 

Dabei gibt die digitale Fassung die Art der Nutzung und die Zweckbestimmungen von Flächen in einer für den Flächennutzungsplan erforderlichen Genauigkeit (Detailierungsgrad, Maßstab und Darstellungsmöglichkeiten) wieder.

Aufgrund der technisch bedingten kleineren Abweichungen von der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung und da die gegenständliche Änderung ältere rechtswirksame Darstellungen ersetzen soll, ist ein Bauleitplanverfahren notwendig, um die Verbindlichkeit der zusammenfassenden Darstellungen im Rahmen der Digitalisierung für Behörden sicherzustellen.

Die Digitalisierung erleichtert die Auswertung und Bewertung von Flächen auf Grundlage eines zusammengefassten digitalen Planwerks sowie den Datenaustausch mit anderen Behörden uns sonstigen Stellen.

Die Aufstellung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der zugrundeliegenden Planungen nicht berührt werden und die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB erfüllt sind.

 

Im Zuge der Digitalisierung erfolgt auch eine teilweise Integration des Landschaftsplans, des Gewässerentwicklungsplans und des Hochwasserschutzkonzeptes in den Flächennutzungsplan, eine Übernahme aktueller Fachkonzepte (Ökoflächenkataster, Waldfunktionsplan), übergeordneter Planungen (Regionalplan) sowie eine Aktualisierung und Ergänzung (weiterer) nachrichtlicher Übernahmen, Vermerke und Kennzeichnungen.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der Digitalisierung des Flächennutzungsplans des Marktes Isen.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.