Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 25.01.2024 beim Markt Isen ein.

 

Baugrundstück: Fl.-Nr. 1424/2, Gemarkung Westach.

 

Für dieses Bauvorhaben besteht bereits eine Genehmigung durch das Landratsamt Erding, die Änderungen betreffen den Bereich der Beherbergungsstätte.

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und damit im planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB.

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO.

 

Die Wohngebäude nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO, Anlagen für soziale und sportliche Zwecke nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO und Beherbergungsbetriebe nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO in Mischgebieten allgemein zulässig sind, fügt sich das Vorhaben nach der Art seiner Nutzung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB ein.

 

Das Vorhaben fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die nähere Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Vorhaben ist nach § 34 Abs. 1 BauGB planungsrechtlich zulässig.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.